BAFA-Förderung für Wärmepumpen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, vergibt für Wärmepumpen in Bestandsbauten immer mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung, da diese als besonders energieeffiziente Heizungen gelten. Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und deren letzte Novellierung im Januar 2024 wurde die Förderung für Wärmepumpen mehrmals angepasst.
So sollen Immobilienbesitzer dazu motiviert werden, ihre alten Heizungsanlagen gegen energiesparende Heizungen auszutauschen. Welche Änderungen der Förderung es gibt, wie hoch die Förderung ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um sie zu erhalten, können Sie im folgenden Artikel erfahren.
Hohe Zuschüsse für Wärmepumpen!
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Klimaschutzprogramm 2030 das Ziel, die CO2-Emissionen in Deutschland nachhaltig zu senken, um die Klimaschutzziele bis 2050 zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde die Förderung energetischer Sanierungen nach der Novellierung Anfang 2020 zum Jahresbeginn 2021 überarbeitet und in Form der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst sowie neu strukturiert. Im Januar 2024 gab es ebenfalls weitere Novellierungen, bei denen verfügbare Fördersätze weiter angepasst wurden.
Im Rahmen der BEG vergibt das BAFA auf Bundesebene unter anderem hohe Förderungen für Wärmepumpen (neben weiteren Anlagen wie z. B. Solarthermie-Kollektoren). Dabei werden Wärmepumpen immer mit mindestens 25 Prozent der Kosten gefördert. Das gilt auch für notwendige oder sinnvolle Zusatzarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Installation der Wärmepumpe stehen, wie z. B. das nachträgliche Fräsen einer Fußbodenheizung.
Um eine Förderung des BAFA für eine Wärmepumpe zu erhalten, müssen Sie einiges beachten. Zum einen muss der Antrag pünktlich gestellt werden und alle nötigen Unterlagen enthalten. Zum anderen muss die Wärmepumpe in einem mindestens 5 Jahre alten Bestandsbau installiert werden und sie muss die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen. Des Weiteren müssen nach der Installation mehr als 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden. Andernfalls erhalten Sie keine Förderung. Letzte Bedingung für die Förderfähigkeit ist, dass das Gebäude als für Wärmepumpen geeignet gelten muss. Das ist der Fall, wenn die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen kann. Ab dem 01. Januar 2024 wurde dieser Wert auf 3,0 erhöht. Für Gasbetriebene Heizungsanlagen jeglicher Art wurden alle Fördermittel eingestellt.
Mit RENEWA immer die beste Förderung finden
Wir von RENEWA begleiten seit vielen Jahren energetische Sanierungen von Wohngebäuden und haben einen Überblick über mögliche Förderungen in Deutschland. Dabei kennen sich unsere Energie-Effizienz-Experten (zertifizierte Energieberater der dena-Expertenliste) neben den Antrags-Formalitäten der BAFA-Förderung auch bestens mit den technischen Fördervoraussetzungen und möglichen Kombinationen mit Fördermitteln aus anderen Quellen aus.
So erhalten Sie mit dem RENEWA Service immer die beste Förderung für Ihre Sanierung. Wir finden mögliche Förderangebote und übernehmen auch die pünktliche Beantragung inklusive aller notwendigen Formalitäten für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung und/oder den Fördervoraussetzungen haben, wenden Sie sich ruhig an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
BAFA-Förderung mit RENEWA
- Für Wärmepumpen gibt es vom BAFA immer mindestens 25 % der Investitionskosten als Förderung, höchstens aber 40 %
- Gefördert werden auch notwendige Nebenarbeiten wie z. B. das Fräsen einer Fußbodenheizung
- Um BAFA-Förderung zu erhalten, müssen die Fördervoraussetzungen erfüllt und der Antrag korrekt gestellt werden - sonst erhalten Sie keine Förderung
- Wenn Sie den RENEWA Service nutzen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern - wir übernehmen die korrekte Beantragung und finden eine förderfähige Wärmepumpe für Sie
Ein Beispiel aus der Praxis

Für Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, gibt es im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen vom BAFA im Altbau immer mindestens 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 Euro als Zuschuss. Das entspricht einer Basis-Förderung bis zu 15.000 Euro. Die 2020 eingeführte Förderung für die Installation von Wärmepumpen in Neubauten ist dagegen Anfang 2021 ersatzlos eingestellt worden.
Eine erhöhte Förderung von 35 Prozent ist möglich, wenn die Wärmepumpe als Ersatz für eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung installiert wird (Heizungstausch-Bonus). Der iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent ist seit 2022 nicht mehr verfügbar. Um Ihnen die Höhe der Förderung zu verdeutlichen, finden Sie im Folgenden zwei Beispiele mit dem normalen Fördersatz und Heizungstausch-Bonus. Bei den Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise, die nach oben oder unten abweichen können. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle unten.
Beispiel 1: In einem gut gedämmten Bestandsbau wird eine alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Diese kostet inklusive Material, Zubehör, Installation und Inbetriebnahme 18.750 Euro. Diese Investitionskosten werden mit 25 Prozent gefördert, was einem Betrag von ca. 4.688 Euro entspricht. Somit fällt nach Abzug der BAFA-Förderung ein Rechnungsbetrag von 14.062 Euro an. Damit ist die Wärmepumpe ungefähr so teuer wie eine Gas-Brennwertheizung, verbraucht aber weniger Energie und spart so schnell viel Geld.
Heizungstausch-Bonus
Beispiel 2: Auch hier wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem gut gedämmten Bestandsbau installiert. In diesem Fall ersetzt sie jedoch eine alte Ölheizung. Dadurch erhält man statt der üblichen 25 Prozent Förderung 10 Prozent mehr - also 35 Prozent der Investitionskosten. Diese liegen bei 15.000 Euro, sodass sich die Förderung auf rund 6.563 Euro beläuft. Die Wärmepumpe würde so statt 18.750 nur 12.187 Euro kosten.
Bis zum 28.07.2022 bestand zudem die Möglichkeit einen iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent zu erhalten, wenn die Sanierungsmaßnahme zuvor von einem zertifizierten Energieberater in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde. Der Bonus wurde jedoch im Zuge der BEG Novelle vom 28.07.2022 für Heizungsanlagen eingestellt.
Letztendlich erzeugt die Wärmepumpe niedrigere Heizkosten als eine Ölheizung oder eine Gasheizung und benötigt nur wenig Platz. Allerdings sind Sie auf die Zuschuss-Förderung des BAFA angewiesen. Die Kredit-Alternative 262 der KfW steht seit dem 28.07.2022 für Einzelmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung.
Bauart Wärmepumpe | Förderprogramm | Kosten (inkl. Montage) | Förderung in Prozent | Förderung in Euro | Kosten abzügl. Förderung |
---|---|---|---|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | BEG EM; BAFA Zuschuss | 18.750 € | Zuschuss von 25 % der Kosten | 4.688 € | 14.062 € |
BEG EM; BAFA Zuschuss - „Heizungstausch-Bonus" | Zuschuss von 35 % der Kosten | 6.563 € | 12.187 € | ||
BEG EM; BAFA Zuschuss „iSFP*-Bonus” | seit 28.07.2022 nicht mehr für Heizungen verfügbar | 6.563€ | 12.187 € | ||
Sole-Wasser-Wärmepumpe | BEG EM; BAFA Zuschuss | 31.250 € | Zuschuss von 25 % der Kosten | 7.813 € | 23.707 € |
BEG EM; BAFA Zuschuss - „Heizungstausch-Bonus" | Zuschuss von 35 % der Kosten | 10.938 € | 20.312 € | ||
BEG EM; BAFA Zuschuss „Wärmepumpen-Bonus**” | Zuschuss von 40 % der Kosten | 12.500 € | 18.750 € | ||
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | BEG EM; BAFA Zuschuss | 37.500 € | Zuschuss von 25 % der Kosten | 9.375 € | 28.125 € |
BEG EM; BAFA Zuschuss - „Heizungstausch-Bonus" | Zuschuss von 35 % der Kosten | 13.125 € | 24.375€ | ||
BEG EM; BAFA - „Wärmepumpen-Bonus**" | Zuschuss von 40 % der Kosten | 15.000 € | 22.500 € |
* iSFP = Individueller Sanierungsfahrplan; ** Gilt für “effiziente Wärmepumpen”, die Wasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen. Alle übrigen Wärmepumpen können seit dem 01.01.2023 ebenfalls einen Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent erhalten, wenn Sie ein natürliches Kältemittel verwenden.
Diese Wärmepumpen werden gefördert
Auf dem Heizungsmarkt gibt es zahlreiche Wärmepumpen im Angebot, die sich durch Leistung, Bauart und Effizienz unterscheiden. Damit sie gefördert werden können, müssen sie jedoch bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen. Dabei ist hier vor allem die Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) dafür ausschlaggebend, ob eine Wärmepumpe gefördert wird oder nicht.
Nicht alle Wärmepumpen erreichen die jeweiligen Mindestwerte. Laut den neuen Änderungen an der BEG müssen alle Wärmepumpen seit dem 01. Januar 2024 eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen, um förderfähig zu sein. Zudem müssen nach ihrer Installation mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden. Eine Liste des BAFA mit förderfähigen Wärmepumpen finden Sie hier.
Die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ (ETAs) gibt Auskunft über die Effizienz einer Wärmepumpe. Dabei variieren die nötigen Mindestwerte je nach Wärmequelle und Bauart der Wärmepumpe. Unterschieden wird einerseits zwischen Betrieb mit Strom und Betrieb mit Gas und andererseits Beheizung über Wasser (Heizkreislauf) oder Beheizung über Luft (z. B. Luft-Luft-Wärmepumpe). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 120 bis 135 Prozent
Da Luft-Wasser-Wärmepumpen die Wärme an einen mit (Heiz-)Wasser betriebenen Heizkreislauf übertragen, zählen sie zur Gruppe der über Wasser beheizenden Wärmepumpen. Handelt es sich dabei um eine mit Strom betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe, muss sie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und einer Vorlauftemperatur von 35 Grad Celsius eine „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz” (ETAs) von 135 Prozent leisten.
Bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius muss immerhin noch eine ETAs von 120 Prozent erreicht werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Ihnen unsere Berater weiterhelfen. Durch ihre jahrelange Berufserfahrung und aktuelle Schulungen kennen Sie sich bestens mit den Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen aus.
Sole-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 135 bis 150 Prozent
Auch die Sole-Wasser-Wärmepumpen zählt zur Gruppe der über Wasser beheizenden Wärmepumpen. Wenn die Erd-Wärmepumpe mit Strom betrieben wird, muss sie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen sowie einer Vorlauftemperatur von 35 Grad eine ETAs von 150 Prozent aufweisen, bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad sind es 135 Prozent.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 135 bis 150 Prozent
Für Wasser-Wasser-Wärmepumpen gilt ebenfalls eine ETAs von mindestens 150 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur. Bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad sind es noch 135 Prozent.
Gas-Wärmepumpen - ETAs von 111 bis 126 Prozent
Gasbetriebene Wärmepumpen müssen, wenn sie über Wasser beheizen, immer eine Mindest-ETAs von 126 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur aufweisen und 111 Prozent bei 55 Grad. Das gilt für alle Wärmequellen gleichermaßen. Fragen hierzu beantworten Ihnen unsere zertifizierten Berater gerne.
Bauart | ETAs bei 35° C* | ETAs bei 55° C* |
---|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 135 % | 120 % |
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 150 % | 135 % |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 150 % | 135 % |
Gasbetriebene Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 126 % | 111 % |
* Wohngebäude
Die im Vergleich mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen niedrigeren Mindest-ETAs von gasbetriebenen Wärmepumpen sind damit begründet, dass es bei der Nutzung von Gas kaum zu Energieverlusten kommt, da es vor Ort verwertet wird. Bei der Produktion und dem Transport von Strom treten dagegen deutliche Leistungsverluste auf, wenn die Lieferung über eine längere Strecke stattfindet.
Luft-Luft-Wärmepumpe - ETAs von 150 bis 181 %
Dass Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert werden, ist eine Neuerung, die mit der BEG 2021 Einzug erhalten hat. Natürlich müssen auch sie gewisse technische Mindestanforderungen (TMA) erfüllen. Da sie aber zu den mit Luft beheizenden Wärmepumpen gehört, unterscheiden sich die TMA von denen anderer Wärmepumpen. Das heißt, dass sie, unabhängig von der Wärmequelle, die Raumluft direkt erwärmt und die Wärme nicht auf einen mit Wasser gefüllten Heizkreislauf überträgt.
Daher gibt es keine Unterteilung der ETAs für verschiedene Vorlauftemperaturen. Hat die Wärmepumpe eine Heizleistung von weniger/gleich als 12 kW und dient Luft als Wärmequelle (Außenluft, Abluft) muss sie eine ETAs von 181 Prozent aufweisen. Alle mit Luft beheizenden Wärmepumpen, die mehr als 12 kW Heizleistung haben, müssen mindestens eine ETAs von 150 Prozent erreichen.
Bauart (Beheizung mit Luft) | ETAs |
---|---|
Wärmepumpen bis 12 kW Leistung (Wärmequelle Luft) | 181 % (A++ / A+++) |
Wärmepumpen > 12 kW Leistung | 150 % |
Sonstige technische Voraussetzungen

Neben der ETAs gibt es weitere Fördervoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Förderung des BAFA zu erhalten. Bislang galten für Neubau und Altbausanierung teils gleiche, teils spezifisch für Neubauten ausgelegte TMA. Da die BAFA-Förderung für den Neubau jedoch ersatzlos eingestellt wurde, gelten die folgenden TMA nur noch für Bestandsbauten.
Um eine Förderung des BAFA für eine Wärmepumpe zu erhalten, muss immer ein Wärmemengenzähler und, je nach Bauart, ein Strom- bzw. Gaszähler installiert werden. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und die Heizkurve an das Gebäude angepasst werden. Und bei Erdsonden-Bohrungen muss eine Versicherung gegen Sachschäden abgeschlossen werden. Zudem muss die Bohrung von einem zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden. Zudem müssen die Wärmepumpen entweder nach EN 14511 / EN 14825 geprüft oder nach ISO 17025 zertifiziert sein.
Wärmepumpen-Förderung korrekt beantragen
Durch die Einführung der BEG ist die Antragstellung deutlich vereinfacht worden. Inzwischen ist es möglich, beim BAFA online mehrere Anträge auf einem Formular zu stellen. So können Sie z. B. Förderung für Wärmepumpe und Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) in einem Antrag stellen. Theoretisch benötigen sie zwar keinen zertifizierten Energieberater. Da Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung aber nach BEG üppig gefördert werden, ist seine Einbindung zu empfehlen.
Um die Förderung für eine Wärmepumpe auch tatsächlich zu erhalten, muss diese korrekt beantragt werden. Es gilt ein zweistufiges Verfahren. Zunächst muss der Antrag auf Förderung VOR Baubeginn online über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Dabei gilt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages als Baubeginn. Planungsarbeiten sind dagegen erlaubt und auch notwendig. Wird der Antrag erst nach Baubeginn gestellt, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Außerdem muss neben dem Antrag ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens im Portal des BAFA hochgeladen werden. Er dient als Bemessungsgrundlage für die spätere Förderung und kann nachträglich nicht nach oben korrigiert werden. Nach der Beantragung können Sie theoretisch mit der Installation beginnen (auf eigenes Risiko). Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie Förderung erhalten, sollten Sie jedoch auf den Zuwendungsbescheid des BAFA warten.
Nach dem Abschluss der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis online auf dem Portal des BAFA hochgeladen werden. Dieser umfasst neben der Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben und den Rechnungen für die zu fördernde Heizung inklusive Nebenarbeiten eine Fachunternehmererklärung als Verwendungsnachweis bzw. ein Bestätigung der Durchführung der Maßnahme. Diese kann auch ersatzweise durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) erbracht werden.