Sanierung und Effizienzhaus - alle Förderungen der KfW im Überblick

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau - kurz KfW - stellt auf Bundesebene Förderung für die energetische Sanierung von Bestandsbauten sowie Neubau oder Kauf von Effizienzhäusern zur Verfügung. Durch die schrittweise Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Anfang 2021 gab es jedoch Änderungen in der Förderung der KfW, mitunter ist der Zuschuss KfW 430 weggefallen. Aktuell gibt es generell keine KfW-Zuschüsse mehr, es sind nur noch Kredite (inkl. Tilgungszuschuss) über das KfW-Programm 261 verfügbar.
Einen KfW-Kredit (inkl. Tilgungszuschuss) gibt es aktuell (Stand: 2024) für Kauf, Neubau oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Dazu gehören sehr gut isolierende Fenster und Türen, Dämmungen und der Anschluss ans Fernwärme-Netz. Wie hoch die Förderung aktuell jeweils ausfällt, welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie vom RENEWA-Service profitieren, können Sie im folgenden Artikel erfahren.
Wer steht hinter der KfW?

Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Bundesebene verschiedene Förderprogramme für Altbau-Sanierungen und Neubauten zur Verfügung. Getragen wird die KfW-Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Das BMWi ist auch für die inhaltliche Gestaltung der Förderung verantwortlich. Im Zuge dessen hat die Behörde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Nachfolger der aktuellen Förderung geschaffen. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu senken. Gefördert werden aktuell sowohl Einzelmaßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsbauten führen, als auch Komplett-Sanierungen, der Kauf eines Effizienzhauses und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard.
Dabei vergibt die KfW Kredite, die zusätzlich zur Kredit-Summe einen Zuschuss zur Schuldentilgung beinhalten. Seit 01.07.2021 waren die Programme der KfW in der Kreditförderung der BEG EM für energetische Sanierungen mit Einzelmaßnahmen und in der Kredit- und Zuschuss-Förderung der BEG WG für Wohngebäude nach Effizienzhaus-Standard zusammengefasst. Seit dem 28.07.2022 wurde die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen (KfW 262) sowie das Zuschuss-Programm für Effizienzhaus Sanierungen (KfW 461) jedoch eingestellt. Somit ist das KfW nur noch für die Kredit-Förderung von Effizienzhäusern zuständig und das BAFA für die Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen.
Service: KfW-Förderung berechnen lassen
Die Förderung der KfW ist zwar umfangreich, sie wird aber nicht einfach so mit der Gießkanne verteilt, sondern ist an Bedingungen gekoppelt. Auch nach den Fördernovellen von 2024 sind Details, Strukturen und Förder-Kombinationen für Laien manchmal schwer verständlich.
Mit dem RENEWA-Service erhalten Sie die Möglichkeit, die Planung und Berechnung der KfW-Förderung von kompetenten und dena-zertifizierten Energieberatern durchführen zu lassen - wir finden und beantragen die passende Förderung für Sie. Nutzen Sie unseren Service und nehmen Sie über unser Anfrageformular unverbindlich und kostenlos Kontakt zu einem unserer Berater auf. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Vorhaben.
Zuschüsse und Kredite im Überblick
In der folgenden Tabelle finden Sie einen aktuellen Überblick über die relevantesten Förderungen der KfW, deren Höhe und für welche Sanierungen oder Erweiterungen im Bestandsbau sie infrage kommen.
KfW-Programm | Auszahlung (Art der Förderung) | Höhe der Förderung | Sanierungs-Maßnahmen |
---|---|---|---|
KfW 261 | Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss | Bis zu 7.500 € bei Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses: Kredit von max. 150.000 € + Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) bis zu 5 % der Kreditsumme. Bis zu 67.500 € bei Sanierung zum Effizienzhaus: Kredit von max. 150.000 € + Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) bis zu 45 % der Kreditsumme (jeweils abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard) | Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Dämmungen, Dachdämmungen, Fenster, Türen, Fernwärme, Heizungen (außer Öl,- Gas- oder Elektroheizungen), Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlagen) |
KfW 262 | Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss | Seit dem 28.07.2022 nicht mehr verfügbar | Dämmungen, Dachdämmungen, Fenster, Türen, Heizungen (Förderung bis zu 55 %; außer Ölheizungen / Elektroheizungen), Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlagen) |
KfW 440 | Zuschuss ohne Rückzahlung | Seit dem 27.10.2021 nicht mehr verfügbar | Anschaffung und Installation einer Wallbox |
KfW 455-B | Zuschuss ohne Rückzahlung | Seit dem 09.08.2022 nicht mehr verfügbar | Abbau von Barrieren z. B. in Eingangsbereichen oder Badezimmern |
KfW 455-E | Zuschuss ohne Rückzahlung | Seit dem 28.07.2022 nicht mehr verfügbar | Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen, z. B. spezielle Fenster und Türen, Garagentore, Alarmanlagen |
KfW 461 | Zuschuss ohne Rückzahlung | Seit dem 28.07.2022 nicht mehr verfügbar | Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Dämmungen, Dachdämmungen, Fenster, Türen, Fernwärme, Heizungen (außer Ölheizungen / Elektroheizungen), Heizungsoptimierung, zentrale Lüftungsanlagen |
Zuschuss 461 (ehemals 430)
Der Zuschuss KfW 461 hat den Zuschuss KfW 430 zum Juli 2021 ersetzt. Für den Kauf, Neubau oder die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus standen bis zu 75.000 Euro Förderung bereit. Allerdings wurde das Programm KfW 461 im Zuge der BEG Novellierung vom 28.07.2022 eingestellt und ist nicht mehr verfügbar.
Hintergrund: Der Zuschuss KfW 430 für Einzelmaßnahmen ist mit Einführung der BEG EM Anfang 2021 in die Zuständigkeit des BAFA übergegangen. Mitte 2021 sind auch die übriggebliebenen Fragmente (nur noch Effizienzhaus-Förderung, keine Einzelmaßnahmen mehr) der einstmals beliebtesten Förderung für die energetische Sanierung weggefallen und in das Programm KfW 461 überführt worden.
Kredit 261 (ehemals 151/152/153)
Sollte Ihnen das nötige Kapital fehlen, um Ihr Haus ohne Fremdmittelfinanzierung zu sanieren, bietet die KfW den zinsgünstigen Förderkredit KfW 261. Bis zum Juli 2022 konnten Sie auch Einzelmaßnahmen über den Kredit 262 der KfW fördern lassen. Dieser wurde jedoch im Zuge einer BEG Novelle abgeschafft, sodass nur noch Zuschüsse des BAFA als Förderung verfügbar sind.
Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren zu lassen, können Sie mit einem Kredit von bis zu 150.000 Euro planen. Es steht Ihnen hier noch ein Tilgungszuschuss zur Verfügung - je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard erhalten Sie zuzüglich aller möglichen Boni bis zu 45 Prozent der Kreditsumme. Das entspricht maximal 67.500 Euro pro Wohneinheit, die Ihnen helfen, die Kreditschuld inklusive Zinsen zu tilgen.
Achtung: Zinssätze schwanken
Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
Der Förderkredit 261 in seiner jetzigen Form ist seit 28.07.2022 gültig. Im Folgenden haben wir einmal die wichtigsten Kreditkonditionen zusammengestellt:
- Maximale Zinsbindung 10 Jahre
- Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
- (Stand 08.01.2024) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,24 % / 0,24 % (4 - 10 Jahre); 1,37 % / 1,38 % (11 - 20 Jahre); 1,65 % / 1,66 % (21 - 30 Jahre)
- (Stand 08.01.2024) Endfälliges Darlehen: 1,77 % / 1,78 % (4 - 10 Jahre)
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
- Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre
Förderung im Neubau
Selbstverständlich bietet die KfW auch eine Förderung für energieeffiziente Neubauten an. Das Programm 261 für die Effizienzhaus-Sanierung gilt gleichermaßen auch für Neubau und Kauf eines Effizienzhauses. Im Gegensatz zu der Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus liegt der prozentuale Anteil der Förderung allerdings bei Neubau oder Kauf etwas niedriger. Details entnehmen Sie unseren Artikeln zu den einzelnen Programmen oder Sie lassen sich die Optionen und Bedingungen von einem unserer Energie-Effizienz-Experten erläutern.
Tipps zur KfW-Förderung nach Gewerken

Seit dem 28.07.2022 lassen sich einzelne Gewerke nicht mehr über die KfW fördern. Sie werden nur noch anteilig an den Kosten einer Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus Standard gefördert. Wenn Sie dennoch ausschließlich an der Sanierung einzelner Gewerke interessiert sind, informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten des BAFA.
Neue Heizung fördern lassen
Die Heizungsförderung ist zum Sommer 2022 vollständig in die Hände des BAFA übergegangen. Wie bereits erwähnt, werden Heizungssanierungen von der KfW nur noch anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung mit gefördert (KfW 261). Hier ist zu beachten, dass mit Gas (oder anderen fossilen Brennstoffen) betriebene Heizungen nicht mehr gefördert werden.
Dämmung fördern lassen
Die KfW-Förderung gilt aktuell vor allem für die verschiedenen Gewerke der Gebäudehülle. So fördert die KfW Dämmungen aller Art, von der Kellerdämmung über Geschossdeckendämmungen und Fassadendämmungen bis hin zur Dachdämmung. Dabei sind auch die Nebenkosten notwendiger Zusatzarbeiten wie die Neueindeckung eines Daches, Reparaturen am Dachstuhl sowie Putz- und Malerarbeiten förderfähig. All diese Maßnahmen sind seit Juli 2022 allerdings nur noch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) förderfähig.
Neben Dämmungen fördert die KfW auch die Installation von besonders gut isolierenden Fenstern - meist handelt es sich dabei um dreifach verglaste Fenster. Es gibt aber auch einige wenige zweifach verglaste Fenster, die die Voraussetzungen erfüllen. Außerdem fördert die KfW neue Türen mit sehr guter Isolierung und die Anschaffung von zentralen Lüftungsanlagen.
Förderung bei der KfW beantragen
Die KfW verteilt Förderung nicht einfach so an jeden Eigenheimbesitzer - sie ist zweckgebunden und das Ziel heißt Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen Sie dementsprechend zahlreiche, für Laien teils schwer zu verstehende, Fördervoraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.
Voraussetzungen und erste Schritte
Um aktuell eine Förderung für die Sanierung eines Altbaus zu erhalten, muss das Gebäude vor dem 01.02.2002 errichtet worden sein. Zudem muss in die Sanierung zwingend ein zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) eingebunden werden.
Er muss den energetischen Status Quo der Immobilie feststellen, anhand dessen die passenden Sanierungsmaßnahmen auswählen und dies im Antrag dokumentieren. In den meisten Fällen muss er nach Abschluss der Sanierung die korrekte Durchführung und Qualität der Arbeiten bestätigen. Ohne eine sogenannte Bestätigung nach Durchführung wird beispielsweise der Tilgungszuschuss der KfW-Kredite nicht ausgezahlt.
Darüber hinaus weiß der Energie-Effizienz-Experte genau, welche Kombinationen beim individuellen Vorhaben möglich sind und kann ggf. noch Bonus-Förderungen für Sie organisieren.
Im Anschluss kann der Experte die Förderung auf Wunsch direkt für Sie beantragen (KfW-Zuschüsse) bzw. dem Finanzierungspartner, also überwiegend der Hausbank, alle benötigten Dokumente zur Verfügung stellen. Den Antrag auf die Förderung für die KfW-Kredite stellt immer der Finanzierungspartner. Wichtig ist, dass - unabhängig davon, welche KfW-Förderung gewählt wird - der Antrag immer vor Baubeginn bei der KfW eingeht. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Energie-Effizienz-Experte, Förderung und Sanierung von RENEWA
Wir von RENEWA blicken auf einen jahrelangen Erfahrungsschatz bei der Planung und Durchführung von energetischen Sanierungen zurück. Dabei bieten wir einen umfassenden Service für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim sanieren wollen. So verfügen wir über zertifizierte Energie-Effizienz-Experten, die Sie unabhängig beraten und die Sanierung Gewerke übergreifend planen. Außerdem führen sie eine Fördermittelberatung durch und stellen ggf. den Antrag auf Förderung.
So entgeht Ihnen keine Förderung und Sie erhalten die maximale Fördersumme. Darüber hinaus verteilen unsere Energieberater die durchzuführenden Arbeiten je nach Gewerk an kompetente Fachbetriebe, überwachen deren Arbeiten und führen abschließend eine Qualitätskontrolle durch. Bei RENEWA erhalten Sie also Energieberatung, Sanierung, Fördermittelberatung / Fördermittelbeantragung (sofern möglich) und jahrelange Erfahrung aus einer Hand. Innerhalb des KfW-Programms 261 kann auch eine Förderung für die Baubegleitung in Anspruch genommen werden, sodass die Leistung des Energieberaters praktisch mit gefördert werden kann.
Technische Vorgaben im Überblick
Um die CO2-Emissionen deutlich zu senken, vergibt die KfW Förderung nur dann, wenn sich der energetische Status Quo der Immobilie durch die geförderte Maßnahme verbessert. Zu diesem Zweck macht die KfW für jedes Gewerk strenge technische Vorgaben, die erfüllt werden müssen, um eine Förderung zu erhalten.
So darf z. B. die Dämmung einer Außenwand im Rahmen einer Einzelmaßnahme einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,20 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin (W/(m²*K)) nicht überschreiten. Für Effizienzhäuser sind die Grenzwerte - je nach Effizienzhaus-Standard - noch strenger. Da die technischen Fördervoraussetzungen so umfangreich und vielfältig sind, können wir sie an dieser Stelle nicht alle auflisten. Für alle Details wenden Sie sich einfach direkt an die KfW oder sehen Sie auf der Internetseite des Förderinstituts nach.
Weitere Themen rund um die KfW

In den folgenden Kapiteln können Sie weitere Informationen zu den Förderprodukten der KfW finden. Schließlich gibt es neben den rein technischen Fördervoraussetzungen auch noch zahlreiche andere Themen und Fragen, die im Zusammenhang mit Förderprodukten der KfW aufkommen können. Wir wollen versuchen, die häufigsten Themen für Sie aufzugreifen und Fragen dazu für Sie zu beantworten.
Eigenleistung fördern lassen
Viele Sanierer und Bauherren versuchen, fehlendes Kapital mit Eigenleistungen wettzumachen oder vorhandenes Kapital zu schonen. Solche Arbeiten sind bei der KfW jedoch nicht förderfähig; lediglich die Materialkosten können erstattet werden, wenn der Energie-Effizienz-Experte die sach- und fachgerechte Durchführung der Arbeiten bestätigt. Außerdem muss in der Rechnung für das gelieferte Material die zu sanierende Immobilie als Lieferadresse genannt sein.
Nachträgliche Förderung
Eine der wichtigsten Auflagen, die es bei Beantragung einer Förderung der KfW zu beachten gilt, ist die rechtzeitige Antragstellung. So muss der Antrag immer VOR Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Dabei gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn Sie sonst alle Auflagen und technischen Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall erhalten Sie keine Förderung.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nachdem Sie den Antrag auf Förderung rechtzeitig online im KfW-Zuschussportal gestellt haben oder haben lassen (z. B. von einem Energie-Effizienz-Experten), wird der Antrag bei der KfW bearbeitet. Die Bearbeitung braucht üblicherweise einige Tage, bevor Sie die Zusage erhalten.
Danach können Sie mit der Durchführung der Maßnahmen beginnen. Nach deren Abschluss reicht der Energie-Effizienz-Experte die „Benachrichtigung nach Durchführung (BnD)” ein. Diese wird nochmals geprüft und die Auszahlung danach angewiesen. Sie erfolgt dann im darauffolgenden Monat am Monatsende.
Das Effizienzhaus der KfW
Das Effizienzhaus der KfW ist ein energetisch optimiertes Gebäude mit niedrigen Emissionen. Dazu hat die KfW Standards festgelegt, die den Grad der energetischen Optimierung beschreiben. Wenn Sie Ihr Haus nach Effizienzhaus-Standard sanieren oder neu bauen, erhalten Sie dafür eine erhöhte Förderung (gegenüber Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung). In der Regel ist zum Erreichen des Effizienzhaus-Standards eine Komplettsanierung nötig.
Dabei gilt: Je besser der Effizienzhaus-Standard, desto höher fällt die Förderung aus. Um den jeweiligen Effizienzhaus-Standard zu beschreiben, hat die KfW Kennzahlen vergeben. Dazu dient ein nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) - genormtes Haus als Referenzwert: das Effizienzhaus 100. Dabei steht die Kennzahl 100 für 100 Prozent. Die Kennzahlen aller anderen Effizienzhaus-Standards beziehen sich auf diesen Referenzwert.
Zwei Beispiele: Mit Bezug auf das Effizienzhaus 100 braucht das Effizienzhaus 115 nach dieser Berechnung 15 Prozent mehr Energie als das Referenzhaus. Dementsprechend ist der Effizienzhaus-Standard schlechter als beim Referenzhaus und es gibt keine Förderung. Das Effizienzhaus 40 dagegen verbraucht nur 40 Prozent der Energie des Referenzhauses. Hier ist der Standard besser als beim Effizienzhaus 100 und deshalb gibt es auch mehr Förderung, wie Sie in der untenstehenden Tabelle sehen können.
Förderung für | Zuschuss (KfW 461) | Kredit (KfW 261) |
---|---|---|
Sanierung zum Effizienzhaus 40 | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 20 % (max. 24.000 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 40 (EE-Klasse*) | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 45 %** (max. 67.500 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 55 | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 15 % (max. 18.000 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 55 (EE-Klasse*) | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 40 %** (max. 60.000 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 70 | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 10 % (max. 12.000 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 70 (EE-Klasse*) | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 25 %** (max. 37.500 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 85 | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 5 % (max. 6.000 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 85 (EE-Klasse*) | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 10 % (max. 15.000 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus 100 | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt |
Sanierung zum Effizienzhaus 100 (EE-Klasse*) | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt |
Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 20 % (max. 24.000 €) |
Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal (EE-Klasse*) | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | Kredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 25 % (max. 37.500 €) |
*) Erneuerbare-Energien-Klasse; **) Unter Berücksichtigung aller möglichen Boni
Die Tabelle bezieht sich ausschließlich auf Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Für Kauf oder Neubau eines Effizienzhauses gelten andere Fördersätze.
Kontakt mit der KfW aufnehmen
Wenn Sie Kontakt mit der KfW aufnehmen möchten, können Sie auf unterschiedliche Weise vorgehen: Telefonisch stehen Ihnen verschiedene Hotlines zur Verfügung. Diese sind teilweise kostenlos, teils zum Festnetztarif erreichbar. Je nachdem, welche Hotline Sie gewählt haben, können Sie hier, nachdem Sie sich identifiziert haben, auch konkrete Bearbeitungsstände Ihres Förderantrages erfragen.
Sie können diese Informationen aber auch online im Zuschussportal der KfW finden - was wir empfehlen würden, da Sie so alles schriftlich haben und keine Neuigkeiten zu Ihrem Bearbeitungsstand verpassen. Außerdem gibt es bei der KfW noch eine E-Mail-Adresse, die Sie für allgemeine Anfragen nutzen können. Wenn Ihnen das alles zu viel Aufwand ist, können Sie aber auch den Service von RENEWA nutzen und wir kümmern uns um Ihre Förderung von der Planung über die Beantragung bis zur Auszahlung.
Sondertilgung
Sollten Sie statt eines Zuschusses einen Kredit als Förderung gewählt haben, müssen Sie bis zum Ende der Laufzeit des Kredites - wie bei allen anderen Krediten ebenfalls üblich - neben der Rückzahlung der Kreditsumme auch einen günstigen Zins an die KfW entrichten. Zahlen Sie den gesamten Kreditbetrag vor Beendigung der Kreditlaufzeit zurück (Sondertilgung), berechnet die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine kostenfreie Sondertilgung ist also nicht möglich.