Förderung für neue Fenster finden

Für die Installation neuer Fenster erhalten Sie hierzulande eine umfangreiche Förderung bis zu 67.500 Euro, da diese helfen, die Dämmung und damit auch die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Dadurch sinken nicht nur die CO2-Emissionen. Sie sparen auch noch Geld bei der Sanierung und langfristig bei den Heizkosten.
Außerdem werden der Wohnkomfort verbessert und der Wert Ihrer Immobilie gesteigert. Mehr Informationen zu den Kosten, den verschiedenen Förderprogrammen, der korrekten Beantragung und welche Bedingungen zu beachten sind, finden Sie im folgenden Artikel.
Handwerker, Fenster & Förderung bei RENEWA

Wir von RENEWA verfügen über langjährige Erfahrung bei der Energieberatung, Planung, Koordination und Baubegleitung energetischer Sanierungen sowie der Beantragung von Förderung. Das schließt auch die Sanierung alter Fenster mit ein.
Grundsätzlich ist es enorm wichtig, dass die Installation der neuen Fenster fachmännisch durchgeführt wird, damit sie ihre Dämmwirkung entfalten können. Doch welcher Handwerksbetrieb ist der richtige?
Egal ob Sie den passenden Fachbetrieb suchen, eine unabhängige Beratung sowie eine Baubegleitung benötigen oder Förderung beantragen wollen - wenn Sie beim Austausch Ihrer Fenster den RENEWA-Service nutzen, profitieren Sie auf jeden Fall. Wir planen die Sanierung, finden den richtigen Fachbetrieb und beantragen form- und fristgerecht eine Förderung für Sie, wenn ein Anspruch darauf besteht.
Außerdem koordinieren wir den Fenstertausch auch mit anderen Gewerken, sofern die neuen Fenster im Rahmen einer Komplettsanierung installiert werden. So sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf der Sanierung. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und sparen mit der Förderung auch noch Geld. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Berater. Sie helfen gerne.
Fenster sanieren mit RENEWA
- RENEWA berät Sie und plant die Sanierung ggf. Gewerke übergreifend.
- RENEWA findet und beantragt mögliche Förderungen für Sie - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
- Für Einzelmaßnahmen (BEG EM 1) erhalten Sie mindestens 15 Prozent der Kosten als Förderung, maximal aber 9.000 Euro.
- Mit ISFP-Bonus erhöht sich die Fenster-Förderung auf 20 Prozent, maximal 12.000 Euro.
- Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung können Sie bis 45 Prozent der Kosten als Förderung erhalten, also maximal 67.500 Euro.
Förderung für neue Fenster
Auf Bundesebene gibt es gleich zwei große Förderinstitute, die Förderung für energetische Sanierungen von Wohngebäuden vergeben. Die gängigsten Förderprogramme für Fenster stammen dabei vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
2021 wurde die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) eingeführt und zum Sommer 2022 novelliert. Weitere Anpassungen wurden zum Januar 2024 eingeführt. In der Zuschuss-Variante bekommen Sie für eine Einzelmaßnahme wie den Fenstertausch 15 Prozent der Investition als Förderung vom BAFA erstattet. Beim förderbaren Höchstbetrag von 60.000 Euro lassen sich so bis zu 9.000 Euro sparen. Nochmal 5 Prozent (bzw. max. 3.000 Euro) zusätzlich gibt es, wenn vor der Sanierung ein Individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde (ISFP-Bonus).
Wenn Sie nicht nur die Fenster tauschen möchten, sondern eine Komplettsanierung planen, kommt dafür der KfW-261-Kredit mit Tilgungszuschuss infrage. Je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard Sie erreichen, gibt es hier eine Förderung von bis zu 45 Prozent von maximal 150.000 Euro Investitionsvolumen, also 67.500 Euro.
Die Programme 461 und 262 der KfW wurden im Zuge einer BEG Novellierung in 2022 eingestellt. Die folgenden Förderungen stehen Ihnen zur Verfügung:
Programm | Art | Maßnahme | Fenster-Förderung |
---|---|---|---|
BAFA BEG EM | Zuschuss | Einzelmaßnahme Sanierung | 15 %, max. 9.000 €; 20 % mit ISFP-Bonus (max. 12.000 €) |
KfW 261 | Förderkredit | Neubau, Kauf oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus | bis 45 % Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von max. Kreditsumme 150.000 € |
KfW 262 | Förderkredit | Einzelmaßnahme Sanierung | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt |
KfW 461 | Zuschuss | Neubau, Kauf oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt |
Es gibt aber auch regionale Förderung, mit der sich der Austausch alter Fenster durch energiesparende neue fördern lässt. Mitunter können Sie diese Programme sogar mit denen von BAFA und KfW kombinieren. Bei Fragen zu den Programmen oder zu deren Kombinierbarkeit wenden Sie sich einfach an unsere zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten). Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Regionale Förderprogramme

Neben der Förderung auf Bundesebene gibt es für den Austausch von Fenstern häufig auch auf regionaler Ebene Förderungen. So gibt es z. B. in München für ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche einen Zuschuss von 3.500 bis 5.040 Euro.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es in Ihrer Region auch eine Förderung für Fenster gibt, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Kosten und Zuschüsse im Überblick

Die Kosten von neuen Fenstern sind angesichts der Vielfalt an Materialien für Rahmen, an Formen und Funktionen sowie der Tatsache, dass es eigentlich keine Standardgrößen gibt, nahezu unmöglich pauschal zu beziffern.
Anhand der folgenden Beispiele wollen wir Ihnen jedoch einen ungefähren Einblick vermitteln, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie viel Förderung Sie mindestens erhalten können. Ansonsten können Sie sich auch in der unten stehenden Tabelle einen Überblick über Kosten und Förderung von Fenstern verschaffen.
Beispiel 1
In einem Einfamilienhaus wurden alte Holzfenster durch moderne, sehr gut isolierende Fenster mit Dreifachverglasung ersetzt. Zusätzlich wurden eine Terrassentür durch eine Hebeschiebetür ersetzt und eine neue Haustür eingebaut. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 14.860 Euro. Mit dem RENEWA Service erhielt der Kunde Förderungen der KfW und aus den Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB.
Die IFB steuerte dabei 1.850 Euro Förderung bei. Die KfW immerhin 10 Prozent der Gesamtkosten, also 1.486 Euro. Insgesamt kam so eine Förderung von 3.336 Euro zusammen. Der Austausch der Fenster, der Einbau eine Hebeschiebetür und die Installation der neuen Haustür haben so also nach Abzug der Förderung 11.523 Euro gekostet.
Hinweis: Diese Rechnung bezieht sich auf ein tatsächlich umgesetztes Projekt mit den zu der Zeit gültigen Fördersätzen. Die Förderrichtlinien wurden zuletzt im Januar 2024 novelliert. Alle Veränderungen und aktuellen Bedingungen finden Sie hier.
Beispiel 2
In einem 140 Quadratmeter großen Einfamilienhaus wird die alte Zweifachverglasung gegen neue dreifach verglaste Kunststofffenster ausgetauscht. Die Kosten für die insgesamt 12 Fenster liegen bei rund 550 Euro pro Stück. Insgesamt entsteht also eine Rechnung von 6.600 Euro inklusive Montage, Demontage und Entsorgung der alten Fenster.
Das BAFA fördert die neuen Fenster mit 15 Prozent der Investitionskosten. Dementsprechend erhält der Bauherr eine Förderung von 990 Euro vom BAFA, sodass er nur noch 5.610 Euro für die neuen Fenster bezahlen muss. Die Kosten für ein einzelnes Fenster haben sich so in diesem konkreten Beispiel von 550 auf 468 Euro verringert. Kann dazu der ISFP-Bonus geltend gemacht werden, können die Kosten für das einzelne Fenster sogar auf rund 440 Euro gedrückt werden.
Rahmenart | Verglasung | U-Wert W / (m² x K)* | Kosten (1,3 x 1,3 Meter, inkl. Einbau) | Förderung des BAFA (15 % der Kosten) |
---|---|---|---|---|
Kunststoff | 2-fach, 3-fach | max. 0,95 | ab ca. 500 € | 75 € / Fenster |
Holz | 2-fach, 3-fach | max. 0,95 | ab ca. 560 € | 84 € / Fenster |
Holz-Aluminium | 2-fach, 3-fach | max. 0,95 | ab ca. 700 € | 105 € / Fenster |
Aluminium | 2-fach | max. 0,95 | ab ca. 800 € | 120 € / Fenster |
* U-Werte für Sanierungen; im Neubau gilt 0,9 W / (m² x K)
Beachten Sie: Die Förderung für ein einzelnes Fenster in der Tabelle sind theoretische Rechenbeispiele. Ein einzelnes Fenster kann i. d. R. nicht gefördert werden, weil die Bagatellgrenze für die BAFA-Förderung 2.000 Euro beträgt. Das heißt: Liegt Ihre Investition unter diesem Mindestbetrag, wird darauf keine Förderung angerechnet!
Die korrekte Beantragung der Fenster-Förderung
Um für Ihre neuen Fenster eine Förderung zu erhalten, müssen diese nicht nur die technischen Anforderungen des entsprechenden Förderinstitutes erfüllen. Auch beim Antrag auf Förderung ist einiges zu beachten. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden, in jedem Fall vor Baubeginn. Andernfalls erhält man keine Förderung.
Energieberater nicht vergessen!
Für viele Förderungen - auch die von BAFA und KfW - ist es notwendig, einen „Energie-Effizienz-Experten“ bzw. Energieberater bereits in die Planung mit einzubeziehen. Ohne den Experten gibt es keine Förderung für die neuen Fenster, weil für die Beantragung zwingend Dokumente benötigt werden - bei der BAFA beispielsweise eine technische Projektbeschreibung (TPB), bei der KfW jeweils eine Bestätigung vor und nach der Sanierung.
Natürlich hat der Energieberater auch seinen Preis: Zertifizierte Energieberater verlangen für die Beantragung der Förderung circa 300 Euro. Die Kosten einer Energieberatung fangen bei 600 Euro an und richten sich letztlich auch nach dem Umfang der Sanierung. Allerdings kann man für die Dienstleistungen des Energieberaters ebenfalls Förderung von der BAFA erhalten.
Keine nachträgliche Förderung
Neben der Einbindung des Energie-Effizienz-Experten ist die pünktliche Antragstellung Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung. Grundsätzlich ist die Förderung immer VOR Baubeginn mit zu beantragen.
Wird die Förderung erst nach Baubeginn beantragt, verfällt der Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Das gilt selbst dann, wenn die sonstigen Fördervoraussetzungen vollständig erfüllt werden. Oder mit anderen Worten: Eine nachträgliche Förderung von BAFA und KfW ist ausgeschlossen.
Andere Vorschriften bei Denkmalschutz
Wie wir oben bereits sehen konnten, ist die Einhaltung der maximalen U-Werte für die Förderung von Fenstern von zentraler Bedeutung. Für denkmalgeschützte Bauten gelten jedoch weniger strenge U-Werte, da der Denkmalschutz den technischen Möglichkeiten enge Grenzen setzt. So dürfen neue Fenster optisch kaum von den historischen Originalen abweichen. Daher gilt für denkmalgeschützte Bauten ein U-Wert von maximal 1,4 W / m² x K.
Fazit zum Fenstertausch mit Förderung
Wie Sie sehen konnten, gibt es verschiedene Förderungen für Fenster. Für eine Fenstersanierung als Einzelmaßnahme steht Ihnen die Zuschuss-Förderung des BAFA zur Verfügung. Im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Sie auf den Kredit 261 der KfW inkl. Tilgungszuschuss zurückgreifen. In diesem Rahmen steht Ihnen eine maximale Förderung von 45 Prozent auf einen Kredit von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Das sind maximal 67.500 Euro.
Das BAFA gewährt Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der maximal förderfähigen Kosten von 60.000 Euro. Das sind bis zu 9.000 Euro. Die Förderung ist mit dem ISFP-Bonus kombinierbar, sodass Sie letztendlich 20 Prozent von maximal 60.000 Euro sparen können, also 12.000 Euro. Die Zuschuss-Alternative 262 der KfW wurde hingegen zum 28.07.2022 eingestellt.
Sofern Sie über das nötige Kapital für den Fenstertausch verfügen, bietet sich die Fenster-Förderung des BAFA nach BEG EM an. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an unsere Berater. Sie kennen auch die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten mit regionalen Fördermitteln und können so noch mehr Förderung für Sie ermöglichen.