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Kostenlose Fördermittelberatung für energetische Sanierung

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Förderungen für alle Gewerke im Überblick

Von Jens Piasecki
Bild: Ein Miniatur-Haus steht neben ein paar Geldmünzen
Erfahren Sie mehr über die Förderungen von RENEWA

Wer sein Haus günstig sanieren möchte oder den Neubau eines effizienten Eigenheims plant, muss die Kosten dafür nicht allein stemmen. Es existieren zahlreiche Förderungen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihres Vorhabens helfen.

Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und deren neueste Novellierung vom Januar 2024 ist die Förderung momentan allerdings nur noch schwer überschaubar. Daher kann es für Laien oft schwierig sein, bei der Planung auch noch den Überblick über alle infrage kommenden Unterstützungen zu behalten.

Welche Förderung die richtige für Ihre Sanierung ist, erfahren Sie in dieser Übersicht. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich auch an unsere RENEWA-Berater wenden. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.


Inhalte auf dieser Seite


    Sanierung und Förderung von RENEWA

    Die Planung der energetischen Sanierung eines Gebäudes kann ein aufwendiges Unterfangen sein. Neben der Frage nach den richtigen Sanierungsmaßnahmen fällt noch die Suche nach dem passenden Handwerker und geeigneten Fördermitteln an. Wer sich mit der Materie nicht auskennt, steht alleine da und verliert sich schnell in der Informationsflut. Hier kann ein Energieberater helfen. Dieser ist zudem - insbesondere auch durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - für viele Förderprogramme zwingend vorgeschrieben.

    Mit dem Service von RENEWA erhalten Sie all das aus einer Hand. RENEWA ist auf die Energieberatung spezialisiert und stellt Ihnen einen zertifizierten Energieberater zur Seite, der die Gewerke übergreifende Planung übernimmt, die passenden Handwerksbetriebe in Ihrer Nähe findet, sich um die Finanzierung kümmert und Ihnen auch ansonsten jederzeit mit kompetenter Beratung zur Verfügung steht. Wie viel Förderung wir in diesem Jahr bereits für unsere Kunden beantragt haben, verrät unser Fördermittel-Counter.


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    Bild: Kosten sparen mit Förderung

    Diese Fördersumme wurde seit 2020 bereits an unsere Kunden ausgezahlt.

    Selbst profitieren

    Förderungen für Sanierung und Neubau

    Bild: Förderung mit RENEWA
    Sowohl für Neubau als auch Altbau gibt es diverse Förderprogramme

    Finanzielle Förderung für die energetische Sanierung eines Altbaus oder für den Neubau eines energieeffizienten Hauses gibt es auf Bundes-, Länder- und regionaler Ebene. Am häufigsten stößt man auf der Suche nach Zuschüssen und Krediten auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Sie sind auch nach Einführung der BEG die federführenden Förderinstitute auf Bundesebene. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Kosten einer Sanierung teilweise steuerlich abzusetzen. Die steuerliche Förderung ist jedoch nicht mit anderen Förderungen kombinierbar und Sie benötigen einen Steuerberater. Neben den Förderungen auf Bundesebene gibt es auch regionale Fördermaßnahmen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

    Sanierung mit Einzelmaßnahmen - BAFA BEG EM 

    Durch die Einführung der BEG zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das BAFA alleine für die Zuschuss-Förderung energetischer Sanierungen mit Einzelmaßnahmen verantwortlich. Der Kredit KfW 262 mit Tilgungszuschuss stand bis zum 28.07.2022 als Alternative zur Verfügung, wurde aber mit der BEG Novelle vom Juli 2022 eingestellt. Sie können im Rahmen der BEG EM also nur noch die Förderung des BAFA (BAFA; BEG EM) erhalten. Gefördert werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen), Sanierungen der Gebäudehülle sowie Fachplanung und Baubegleitung.

    Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard

    Durch die Einführung der BEG ist die Effizienzhaus-Förderung sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten in der BEG für Wohngebäude (BEG WG) zusammengefasst worden. Die BEG WG kann seit 28.07.2022 bei der KfW nur noch als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Die Zuschuss-Förderung des Programms KfW 461 wurde im Zuge der BEG Novellierung vom Juli 2022 eingestellt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen unsere zertifizierten Berater Ihnen gerne.

    Wie hoch die Förderung der KfW für eine Komplett-Sanierung bzw. einen Neubau ausfällt, hängt davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard man mit einer Sanierung erreicht. Diese Kennzeichnung gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Je niedriger die Kennzahl, desto effizienter ist das Haus und desto höher sind die Zuschüsse, die man erhält. Welchen Standard Sie mit Ihrer Sanierung erreichen, können Sie von Ihrem zertifizierten RENEWA-Energieberater erfahren. Er ist in der Lage, die nötige, Gewerke übergreifende Planung kompetent durchzuführen, deren Umsetzung zu überwachen und die Qualität der durchgeführten Arbeiten abschließend zu kontrollieren. Diese Aufgabe ist für Laien kaum zu bewältigen.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Förderungen für ein neues Dach

    Bild: Förderung für Dachsanierung mit Dämmung
    Bei einer Dachsanierung können Sie mit einer Förderung viel Geld sparen

    Um eine Förderung für eine Dachsanierung zu erhalten, muss diese IMMER mit der Installation einer neuen Dämmung einhergehen. Sofern dies zutrifft, steht Ihnen im Falle einer Sanierung als Einzelmaßnahme der BAFA-Zuschuss der BEG EM als Förderung zur Verfügung. Wie bereits erwähnt, wurde die Kredit-Alternative KfW 262 mit Tilgungszuschuss zum 28.07.2022 eingestellt.

    Sollten Sei eine Sanierung nach Effizienzhaus-Standard planen, können Sie auf das Programm KfW 261 (Kredit inkl. Tilgungszuschuss) zurückgreifen. Hierfür steht ein Kredit bis 150.000 Euro inkl. Förderung bis zu 67.500 Euro zur Verfügung. Die max. Förderung enthält den Tilgungszuschuss sowie alle möglichen Boni. Das Programm KfW 461 (Zuschuss) wurde zusammen mit dem Programm KfW 262 eingestellt.

    Bei der Sanierung eines Altbaus mit Einzelmaßnahmen können Sie im Rahmen der BEG EM einen Zuschuss des BAFA bis zu 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro - also maximal 9.000 Euro - erhalten. Die Förderung kann um weitere 5 Prozent steigen, wenn die durchgeführte Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Dann erhalten Sie bis zu 12.000 Euro. Alternativ steht auch eine steuerliche Förderung zur Verfügung. Auch hier stand bis zum 28.07.2022 noch das KfW Programm 262 als Alternative zur Verfügung.

    FörderporgrammMaßnahmeFörderung
    BAFA; BEG EMSanierung mit EinzelmaßnahmenZuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €*
    KfW 262 (BEG EM)Sanierung mit EinzelmaßnahmenWurde zum 28.07.2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 461Sanierung zum EffizienzhausDer Zuschuss wurde zum 28.07.2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    Neubau EffizienzhausDer Zuschuss wurde zum 28.07.2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 261Sanierung zum EffizienzhausKredit von höchstens 150.000 € + Fördersatz**bis zu 45 % der Kreditsumme, max. 67.500 €*
    Neubau EffizienzhausKredit von höchstens 150.000 € + Fördersatz**bis zu 5 % der Kreditsumme, max. 7.500 €

    * pro Wohneinheit **der maximal mögliche Fördersatz enthält einen Tilgungszuschuss inkl. aller möglichen Boni

    Zuschüsse für Heizungen

    Bild: Ein Handwerker während der Wartung einer Heizung
    Viele Heizungsarten werden finanziell gefördert

    Heizungen werden als Einzelmaßnahme im Gebäudebestand im Rahmen der BEG EM vom BAFA mit einem einmaligen Zuschuss gefördert. Förderfähig sind Heizungsanlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Der Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss existiert nicht mehr.

    Mit Gas betriebene Heizungsanlagen werden seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert. Dazu gehören auch Gas-Brennwertheizungen, die später (Renewable Ready) oder gleich zu einer Gas-Hybridheizung mit Komponente zur erneuerbaren Wärmeerzeugung (z. B. mit einer Solarthermie-Anlage) ausgebaut werden. Es werden jedoch nach wie vor Biomasseheizungen wie z. B. die Pelletheizung und Wärmepumpen gefördert.

    Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erhalten je nach Anlagentyp mindestens 10 Prozent (Biomasse) bis 25 Prozent (z. B. eine Wärmepumpe) der Investitionskosten - also max. 15.000 Euro. Auch hier entfällt seit 28.07.2022 die Kredit-Alternative KfW 262. Öl-Brennwertheizungen werden dagegen gar nicht mehr gefördert. Zudem wird die Installation von Ölheizungen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Sie sollen wegen ihres schlechten ökologischen Fußabdrucks aus deutschen Haushalten verschwinden.

    Daher wird der Ersatz alter Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Dieser sogenannte Heizungstausch-Bonus ersetzt den Öl-Austausch-Bonus und gilt auch für den Austausch von Gasetagenheizungen und mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen. Wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe (Wärmepumpe, die Wasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzt) einbauen, erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung. So können Sie zwischen 20 und 40 Prozent der Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 60.000 Euro - also bis zu 24.000 Euro - erhalten. Der iSFP-Bonus ist seit der BEG Novelle vom 28.07.2022 nicht mehr für die Installation neuer Heizungen erhältlich.

    Förderprogramm Förderobjekt Höhe der Förderung
     BAFA (Zuschuss) Brennstoffzelle Zuschuss von 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 15.000 €

    Kredit 433 inkl. Tilgungszuschuss wurde zum 01.01.2023 eingestellt. 
    BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen):
    BAFA (Zuschuss)
    Hybridheizung „Renewable Ready" (Gas-Brennwert und EE*-Heizung in Planung) Wird seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert.
    Gas-Hybridheizung, fertig installiert (Gas-Brennwert und EE*-Heizung) Wird seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert.
    Solarthermie-Anlage Zuschuss von 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchsten 60.000 €, 15.000 €**

    Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss wurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen):
    BAFA (Zuschuss);
    Heizungstausch-Bonus (+ 10 %)
    Austausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, einer Gasetagenheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 21.000 €**

    Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss wurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen):
    BAFA (Zuschuss); iSFP-Bonus (+ 5 %)
    Installation einer in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlenen Heizung (z. B. Pelletheizung) Der iSFP-Bonus für Heizungen wurde mit der BEG Novelle vom 28.07.2022 gestrichen
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Sanierung zum Effizienzhaus Heizung die teilweise oder vollständig auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird (kein Öl) Wurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Neubau Effizienzhaus Wurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Sanierung zum Effizienzhaus Heizung die vollständig auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird (kein Öl/Gas) Fördersatz inkl. Tilgungszuschuss bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €**
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Neubau Effizienzhaus Fördersatz inkl. Tilgungszuschuss bis zu 5 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 7.500 €**
    Steuerliche Förderung Erneuerung / Modernisierung der Heizungsanlage / Einbau digitaler Steuerungssysteme zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home) 20 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 40.000 €**

    *Erneuerbare Energien; ** pro Wohneinheit

    Förderungen für Dämmungen

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Gebäude zu dämmen und so die Heizkosten zu senken: Fassadendämmung, Dachdämmung und Geschossdeckendämmung sowie Kellerdämmung. Alle diese Maßnahmen werden gefördert. Auch hier greifen die BEG EM des BAFA (Zuschuss) sowie die BEG WG der KfW (Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss).

    Mit der BEG EM können Sie bis zu 9.000 Euro als einmaligen Zuschuss für Einzelmaßnahmen vom BAFA erhalten. Das Programm KfW 262 (Kredit mit Tilgungszuschuss) steht seit dem 28.07.2022 nicht mehr als Alternative zur Verfügung. Mit dem iSFP-Bonus kann die Förderung um 5 Prozent auf bis zu 12.000 Euro steigen. Ist die Dämmung Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch das Programm KfW 261 zu erhalten. Sie erhalten einen Kredit bis zu 150.000 Euro mit einer maximalen Förderung von bis zu 67.500 Euro. Die Förderung enthält den Tilgungszuschuss sowie alle möglichen Boni. Das Zuschussprogramm 461 der KfW wurde zeitgleich mit dem KfW Kredit 262 eingestellt.

    Förderprogramm Förderbare Maßnahmen Höhe der Förderung
    BEG EM: BAFA (Zuschuss) Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungZuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €**
    Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss wurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG EM: BAFA (Zuschuss); iSFP-Bonus* (+ 5 %)Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungZuschuss von 20% der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €**
    Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss wurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Sanierung zum EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungWurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Neubau EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungWurde zum 28.07.2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Sanierung zum EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungFördersatz inkl. Tilgungszuschuss bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €**
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Neubau EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungFördersatz inkl. Tilgungszuschuss bis zu 5 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 7.500 €**
    Steuerliche Förderung Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung20 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 200.000 €, max. 40.000 €**

    * wenn die Installation der Dämmung vorher in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde; ** pro Wohneinheit

    Zuschüsse und Kredite für neue Fenster

    Bild: Ein Fensterbauer während der Montage neuer Fenster
    Beim Fenster-Austausch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten

    Zur Förderung der Sanierung von Fenstern können Sie ebenfalls die BEG EM des BAFA nutzen.

    Planen Sie die Sanierung der Fenster als Einzelmaßnahme, können Sie vom BAFA bis zu 9.000 Euro der Investitionskosten erstattet bekommen. Mit dem iSFP-Bonus kann die Förderung um weitere 5 Prozent auf bis zu 12.000 Euro steigen. Der KfW Kredit 262 ist seit dem 28.07.2022 nicht mehr für Einzelmaßnahmen verfügbar. 

    Im Falle einer Komplettsanierung des Gebäudes kann die KfW-Förderung sogar bis zu 45 Prozent der Investitionskosten betragen (Programm KfW 261). Das sind maximal 67.500 Euro. Die Förderung enthält den Tilgungszuschuss sowie alle möglichen Boni.  Alternativ ist auch eine steuerliche Förderung möglich. Die Zuschuss-Förderung 461 der KfW ist seit dem 28.07.2022 nicht mehr verfügbar.


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    Förderung für Solaranlagen

    Bild: Mehrere Solateure beim Einbau einer Solaranlage
    Eine Solaranlage kann von der KfW oder vom BAFA gefördert werden

    Bei Anlagen, die Sonnenenergie nutzen, unterscheidet man zwischen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage. Die Photovoltaik-Anlage wandelt Sonnenenergie in Strom um, die Solarthermie-Anlage wird für das Erhitzen von Warmwasser und in manchen Fällen zur Unterstützung der Heizung verwendet. Einen Unterschied gibt es zwischen den beiden Anlagen auch in Bezug auf die Förderung.

    Für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage gibt es keine direkte Förderung. Es besteht aber die Option, dafür bei der KfW einen Kredit im Rahmen des Programms 270 aufzunehmen. Für diesen existiert allerdings kein Tilgungszuschuss. Eine Alternative ist die Einspeisevergütung, die dem Besitzer einer Photovoltaik-Anlage für 20 Jahre einen festgelegten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde garantiert.

    Momentan beläuft sich diese auf rund 8,20 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Januar 2024). Sie können die PV-Anlage aber auch im Rahmen der BEG WG mit dem Kredit KfW 261 über 150.000 Euro inkl. Förderung bis zu 67.500 Euro fördern zu lassen. Allerdings erfolgt die Förderung nur anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung. Der KfW Zuschuss 461 wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Außerdem lässt sich die Förderung der BEG WG nicht mit der Einspeisevergütung kombinieren.

    Für eine Solarthermie-Anlage hingegen erhält man als Einzelmaßnahme eine BAFA-Förderung (BEG EM) von 25 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 15.000 Euro pro Wohneinheit. Dazu muss die Anlage zu 50 Prozent der Warmwasserbereitung, der Heizungsunterstützung oder beidem dienen. Zudem muss sie gemäß ISO 17025 geprüft sein und mindestens 525 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Kollektorfläche leisten. Falls Sie Probleme mit der Planung oder Berechnung der Heizlast haben, können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Energieberater vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne.

    FörderprogrammSolaranlageHöhe der Förderung
    KfW 270 (Kredit)Photovoltaik-AnlageKredit bis zu 50. Mio. € (an Privatpersonen, wenn ein Teil des erzeugten Stroms/der erzeugten Wärme eingespeist wird)
    EEG Einspeisevergütung (Für PV-Anlage)Photovoltaik-Anlageca. 8,20 Cent / kWh (Stand: Januar 2024)
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss), Sanierung zum Effizienzhaus Photovoltaik-Anlage** / Solarthermie-Anlage Zuschuss wurde mit der BEG Novellierung vom Juli 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss), Neubau Effizienzhaus Zuschuss wurde mit der BEG Novellierung vom Juli 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 261 (Kredit), Sanierung zum Effizienzhaus Fördersatz inkl.Tilgungszuschuss bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €*
    BEG WG: KfW 261 (Kredit), Neubau Effizienzhaus Fördersatz inkl.Tilgungszuschuss bis zu 20% der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 30.000 €*
    BEG EM; BAFA (Für Solarthermie-Anlage) Solarthermie-Anlage Einzelmaßnahme: Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 €* (wenn die Solarthermie-Anlage mindestens 525 kWh pro Jahr und m² leistet und nach ISO 17025 geprüft ist)

    * pro Wohneinheit;  ** Förderung ist nicht mit der Einspeisevergütung nach EEG kombinierbar


    KfW und BAFA: Wo ist der Unterschied?

    Seit 01.01.2021 kann man einen Zuschuss des BAFA nur in der BEG EM für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die Kreditförderung in der BEG EM durch das Programm KfW 262 wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Die BEG WG wird dagegen ausschließlich von der KfW angeboten - und zwar als Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss. Das Zuschuss-Programm KfW 461 wurde ebenfalls zum 28.07.2022 eingestellt.

    Das gilt auch für die Förderung der BEG NWG für Nichtwohngebäude. Auch hier ist ausschließlich die KfW zuständig. Seit 2023 können Zuschuss-Förderungen ausschließlich von dem BAFA in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist die KfW auch alleine für die Kredit- und Zuschuss-Förderung der Photovoltaik verantwortlich (Kredit KfW 270, Kredit KfW 261). Außerdem gibt es in allen Programmen Förderung für Fachplanung und Baubegleitung der BEG.

    Förder-InstitutGeförderte GewerkeArt der Förderung
    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Fernwärmeanschluss, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen, Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecke, Fassade, Keller), Fenster, Türen, Heizungen außer Ölheizungen im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen, Fachplanung und BaubegleitungKfW 270 (Kredit ohne Tilgungszuschuss
    Effizienzhaus-Sanierung (Zuschuss / Kredit mit Tilgungszuschuss),
    Effizienzhaus Neubau (Zuschuss / Kredit mit Tilgungszuschuss)
    BEG EM; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Brennstoffzelle, Hybridheizungen (Gas-Brennwert + z. B. Solarthermie), Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecke, Fassade, Keller), Fenster, Fachplanung und BaubegleitungEinzelmaßnahmen (nur Zuschuss)

    KfW und BAFA kombinieren

    Die Kombination von Fördermitteln aus verschiedenen Programmen ist grundsätzlich möglich. Das gilt vor allem hinsichtlich der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) - mit ihr wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude durch einen zertifizierten Energieberater gefördert. Es gibt aber auch Kumulierungsverbote.

    So ist z.B. das Programm KfW 261 nicht mit der Förderung des BAFA kombinierbar. Das gilt vor allem für die Förderung der Heizung - bis Ende 2020 konnte man die Effizienzhaus-Förderung für Neubauten mit der Förderung des BAFA für Heizungen kombinieren. Nachdem die Förderung des BAFA durch die Einführung der BEG nur noch für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen in Bestandsbauten gilt, ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die steuerliche Förderung ist grundsätzlich nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

    FörderprogrammKombinationsmöglichkeiten
    KfW 261 (Kredit)BAFA Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude EBW (gilt nur für Sanierungen), BAFA Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
    BEG EM; BAFA
    Steuerliche Förderungnicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar

    Antrag richtig stellen: Das sollten Sie beachten

    Beim BAFA und bei der KfW muss der Antrag auf Förderung VOR der schriftlichen Auftragsvergabe online erfolgen. Handelt es sich bei der Förderung um einen Kredit der KfW, muss der Antrag zudem durch einen Finanzierungspartner (z. B. die Hausbank) gestellt werden. Wird eine Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation von Anlagentechnik angestrebt, muss für diese VOR der Beantragung ein Energieberater in die Sanierung mit eingebunden werden.

    Für die Installation von Heizungen bzw. die Optimierung bestehender Heizungen reicht dagegen die Erklärung eines Fachunternehmers (Fachunternehmererklärung). Die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters ist aber dennoch zu empfehlen, da man nur durch seine Mitwirkung den iSFP-Bonus beanspruchen kann. Diesen erhält man, wenn der Energieberater die ordnungsgemäße Umsetzung einer in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlenen Maßnahme bestätigt. Außerdem prüft er abschließend die Qualität der geleisteten Arbeiten.

    Sollten Sie einen zertifizierten Energieberater benötigen, stellt RENEWA Ihnen diesen zur Seite. Er sorgt dafür, dass Sie alle Fördermittel erhalten, die im Zuge Ihrer Sanierung zur Verfügung stehen. Sprechen Sie mit Ihrem RENEWA-Berater, um mögliche Kombinationsmöglichkeiten und die optimale Förderung zu finden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Thema Förderung haben, können Sie ebenfalls jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.


    Zuschüsse durch Länder und Kommunen

    Bild: Eine Frau plant gerade ihre Sanierung mithilfe einer Städte-Förderung
    Auch durch Länder und Kommunen sind Förderungen möglich

    Zusätzlich zu den Förderungen durch KfW und BAFA gibt es Förderungen auf Länderebene. Diese lassen sich oft mit Programmen der KfW oder anderen bundesweiten Subventionen kombinieren. Regionale Förderungen sind allerdings häufig deutlich spezifischer, als es bei der KfW und dem BAFA der Fall ist. In Einzelfällen sind die Zuschüsse der Länder sogar lohnenswerter als die des Bundes.

    Außerdem ist es möglich, Zuschüsse von Kommunen zu erhalten. Im Falle einer Sanierung sollte daher frühzeitig ermittelt werden, welche Zuschüsse erhältlich sind. Damit Ihnen kein Zuschuss entgeht, vergleicht RENEWA die Angebote für Sie und sorgt für die bestmögliche Förderung Ihrer Sanierung. Außerdem stellen unsere Energieberater eine angemessene Qualität der auszuführenden Arbeiten sicher.


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