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Kostenlose Fördermittelberatung für energetische Sanierung

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RENEWA findet die beste Förderung für Ihre Sanierung

Von Jens Piasecki
Bild: Förderung für Sanierung und Neubau
Mit RENEWA finden Sie die passende Förderung für Ihr Sanierungsprojekt

Energetische Sanierung und energieeffizienter Neubau können teuer sein. In Deutschland können Sie jedoch staatliche Förderung auf Bundes-, Länder- und Städte-Ebene in Anspruch nehmen und damit Kosten für die Sanierung senken.

Allen voran ist die 2021 eingeführte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Varianten von BAFA oder KfW für Hausbesitzer interessant, allerdings ist die Vielzahl der Bedingungen und Kombinationsmöglichkeiten für Laien oft unübersichtlich. Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungswerten zu diversen deutschen Förderprogrammen. Gerne stellen wir Ihnen außerdem einen unserer qualifizierten RENEWA-Energieberater zur Seite, welcher im Rahmen der klassischen Aufgaben eines Energieberaters auch die Beantragung der Förderung für Sie übernimmt.


Inhalte auf dieser Seite


    Über Zuschüsse und Kredite in Deutschland

    Bild: Zuschüsse und Kredite
    Welche Zuschüsse und Kredite gibt es?

    Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren möchten, stehen Ihnen auf Bundesebene verschiedene staatliche Förderungen, wahlweise zinsgünstige Kredite inklusive Tilgungszuschuss oder alternativ dazu einmalige Zuschüsse zur Verfügung. Die Förderung auf Bundesebene ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst worden.

    Dabei handelt es sich um verschiedene Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten. Die Zuschuss-Förderung zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist wiederum unterschiedlich.

    Die KfW stellte alternativ zur Zuschuss-Förderung des BAFA eine Kredit-Förderung zur Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung (Kredit KfW 262). Dieser Kredit wurde jedoch im Zuge der BEG Novellierung vom 28.07.2022 eingestellt. In der Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG) kann man einen Kredit für Kauf, Neubau oder Sanierung zum Effizienzhaus (Kredit KfW 261) erhalten. Der Zuschuss KfW 461 wurde ebenfalls eingestellt. 

    Alternativ zur Förderung der BEG vom BAFA oder von der KfW gibt es die Möglichkeit, die Kosten einer Sanierung steuerlich fördern zu lassen. Eine Kombination der steuerlichen Förderung mit anderen Förderungen ist jedoch nicht möglich. Bei der energetischen Sanierung kann allerdings häufig auch auf Förderungen von Bundesländern, Regionen oder Städten zurückgegriffen werden. Aber auch Sanierungen zur Barrierefreiheit werden gefördert. Wir bei RENEWA kennen die wichtigsten Förderungen und beraten Sie umfassend. Wie viel Geld wir unseren Kunden bereits gespart haben, sehen Sie in unserem Fördermittel-Counter.

    Geförderte Maßnahmen

    Neben energetischen Sanierungsmaßnahmen werden häufig auch Maßnahmen gefördert, welche zum Einbruchschutz oder zur Barrierereduzierung beitragen. Gerade bei der energetischen Sanierung werden unterschiedliche Teilbereiche gefördert.

    Besonders häufig wird hierbei der Einbau effizienter Heizsysteme, moderner Dämmungen, Fenster und Solaranlagen unterstützt. Außerdem erhält man Förderung für Anlagentechnik (Klima- und Lüftungsanlagen), Heizungsoptimierung und Fachplanung und Baubegleitung.

    In einer umfangreichen Beratung durch unsere RENEWA-Energieberater können Sie genau herausfinden, welche Maßnahmen für Sie infrage kommen und welche Förderungen Sie beanspruchen können.


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    Bild: Kosten sparen mit Förderung

    Diese Fördersumme wurde seit 2020 bereits an unsere Kunden ausgezahlt.

    Selbst profitieren

    Förderung für die Sanierung von Gewerken

    Es können zahlreiche Maßnahmen an verschiedenen Gewerken durchgeführt werden, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu steigern. Für die meisten von ihnen gibt es die Möglichkeit, finanzielle Förderung zu erhalten. Die Neueindeckung des Dachs kann Sie inklusive Abtransport der alten Dachziegel und Materialkosten mehrere Tausend Euro kosten. Geht mit der Dachsanierung eine Dämmung einher, können Sie für diese Arbeiten Förderung beantragen.

    Das BAFA (BEG EM) und die KfW (BEG EM) gewähren Zuschüsse und Kredite für alle möglichen Arten von Dämmung. Dazu gehören auch eine Dämmung des Dachs, der Fassade, des Kellers oder der Austausch von Fenstern. Wenn man Heizkosten sparen will, ist die Heizung größtenteils das erste Gewerk, das einem in den Sinn kommt. Für die Anschaffung einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien können Sie beim BAFA (BEG EM) Förderung beantragen. Sollte Ihnen das Kapital zur Anschaffung trotzdem fehlen, konnten Sie von der KfW auch den zinsgünstigen Kredit KfW 262 (BEG EM) inklusive Tilgungszuschuss zur Sanierung mit Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dieser wurde jedoch zum 28.07.2022 eingestellt.

    Förderung können Sie aber auch im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus nach Effizienzhaus-Standard erhalten. Hier können Sie den Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss fürs Effizienzhaus erhalten. Das Zuschuss-Programm KfW 461 wurde ebenfalls zum 28.07.2022 eingestellt. Die Förderung der Heizung im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus zum Effizienzhaus erfolgt nur anteilig an den Gesamtkosten. Eine direkte Förderung für Heizungen gibt es auf Bundesebene nur in der BEG EM des BAFA (Zuschuss).

    Gefördert werden neben dem Ersatz alter Heizungen (BAFA; BEG EM)) auch Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Außerdem werden Klima- und Lüftungsanlagen als Einzelmaßnahmen in der BEG EM gefördert. Förderung können Sie auch erhalten, wenn Sie die Dienste eines Energieberaters in Anspruch nehmen - sowohl für die klassische Energieberatung als auch für die umfassende Baubegleitung.

    Auch Städte und Kommunen stellen teilweise Fördertöpfe zur Verfügung, durch welche die Sanierung eines Gewerkes gefördert werden kann. Um genaue Informationen über städtische Fördermittel in Ihrer Nähe zu erhalten, können Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Experten vereinbaren.

    GewerkBeispielmaßnahme (Einzelmaßnahme)Förderung
    DachZwischensparrendämmungBAFA / KfW*
    NeueindeckungBAFA / KfW* (nur in Kombination mit Dämmung)
    Fassadez. B. KerndämmungBAFA / KfW*
    Geschossdecke (oberstes Geschoss, Kellerdecke)DämmungBAFA / KfW*
    FensterKunststoff-Fenster mit DreifachverglasungBAFA / KfW*
    HeizungModernisierung Heizung (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie)BAFA / KfW*
    Heizungsoptimierung
    Anlagentechnik (außer Heizung)Klima- und Lüftungsanlagen, Steuerungstechnik (Smart Home)

    * Anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung


    Bundesweite Förderung für Sanierungen

    Ein großer Teil der staatlichen Förderungen kann auf bundesweiter Ebene beantragt werden. Gerade die Förderprogramme von BAFA (BEG EM) und KfW sind attraktiv, da sie bundesweit beantragt und häufig mit regionalen Zuschüssen kombiniert werden können. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zu den Förderungen von KfW und BAFA.

    Bundesweite FörderungFörderprogramme
    BAFAZuschüsse für Sanierung Einzelmaßnahmen (BEG EM)
    KfWKredit mit Zuschuss (BEG WG; Sanierung oder Neubau nach Effizienzhaus-Standard) 

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Wenn Sie eine energetische Sanierung planen, konnten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zum 28.07.2022 zwischen einem Investitionszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 461) oder einem zinsgünstigen Kredit wählen: KfW 262 für Einzelmaßnahmen oder KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus. Allerdings wurden die Programme 461 und 262 eingestellt, sodass jetzt nur noch der Kredit KfW 261 zur Verfügung steht. Dieser gilt dabei sowohl für Sanierung, als auch für Kauf und Neubau von Effizienzhäusern (BEG WG).

    Eine Baubegleitung durch einen Energieberater kann übrigens ebenfalls jeweils mit gefördert werden. Sie ist aus dem bisherigen KfW-Programm 431 in das genannte neue Programm übergegangen (KfW 261). Darüber hinaus stehen noch verschiedene andere Förderungen der KfW zur Verfügung. Mehr zu den KfW-Förderungen erfahren.

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Im Rahmen der BEG EM zur Sanierung von Altbauten mit Einzelmaßnahmen unterstützt Sie das BAFA bei der Modernisierung von Heizungen mit einer Förderung. Gefördert werden Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten (wie z. B. Wärmepumpen, Holzheizungen, Solarthermie). Mit Gas betriebene Anlagen werden seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert.

    Zusätzliche Zuschüsse gibt es für den Ersatz alter Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen, durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und für besonders emissionsarme Holzheizungen. Außerdem fördert das BAFA die Optimierung von Heizungen sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater. Zudem gibt es noch Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude. Gefördert werden seit 01.01.2021 aber auch energetische Sanierungen der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Klima- und Lüftungsanlagen).

    Zudem gibt es auch bei der BAFA-Förderung den sogenannten iSFP-Bonus, wenn die durchgeführte Sanierungs-Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Er gilt für alle Sanierungsmaßnahmen (mit Ausnahme dem Wechsel von Heizungsanlagen) und ermöglicht eine Extra-Förderung von 5 Prozentpunkten zuzüglich zur Basis-Förderung. Insgesamt kann man für eine effiziente Wärmepumpe mithilfe aller Boni bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Das entspricht max. 24.000 Euro. Für alle anderen Gewerke sind es immerhin bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten - also max. 12.000 Euro.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Förderung in Bundesländern

    Neben der Förderung auf Bundesebene bieten auch die Bundesländer eigene Förderprogramme zum energetischen Sanieren an. Hier gilt es sich individuell zu informieren, da jedes Bundesland eigene Programme betreibt, welche außerdem jederzeit Änderungen unterliegen können. Zudem basieren einige Länderförderungen auf Förderprogrammen der KfW. Doch keine Sorge: RENEWA hat einen genauen Überblick über die Förderprogramme der Länder und kann Sie umfassend beraten.

    BundeslandFörderprogramm
    Baden-WürttembergEnergieeffizienzfinanzierung
    BayernBayerisches Wohnungsbauprogramm
    BerlinIBB Energetische Gebäudesanierung
    BrandenburgWohneigentum - Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung
    Bremenz. B. BREMO Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
    HamburgIFB Energetisch modernisieren
    HessenFörderprogramme für Investitionen in die Energieeffizienz
    Mecklenburg-VorpommernModernisierung und Instandsetzung von Wohnraum (Darlehen)
    Nordrhein-WestfalenNRW.BANK Gebäudesanierung
    Niedersachsenz. B. Eigentum für Haushalte mit Kindern (Darlehen)
    Rheinland-PfalzISB-Darlehen 705
    SaarlandSIKB Energieeffizient Sanieren
    SachsenSAB Förderergänzungsdarlehen
    Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt Modern
    Schleswig-HolsteinModernisierungszuschuss für Selbstnutzer
    ThüringenWohnraumförderung - Mietwohnraum - Modernisierung und Instandsetzung

    Förderung in Städten und Regionen

    Auch einzelne Städte und Regionen fördern die energetische Sanierung von regionalen Eigenheimen. Da es sich hierbei um eine Vielzahl - meist wenig bekannter - Förderprogramme handelt, ist die Beratung durch einen Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) ratsam. Die Energieberater von RENEWA arbeiten in ganz Deutschland und kennen sich auch mit städtischen und regionalen Förderungen aus. Mit RENEWA finden Sie heraus, welche Förderprogramme Ihre Stadt und Region anbieten.

    Wichtige Förderung in Städten

    Für Städte gibt es spezielle Förderprogramme

    In Hamburg können Sie von den umfangreichen Förderangeboten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) profitieren. Neben diversen Zuschüssen für Wärmeschutz im Gebäudebestand und erneuerbarer Wärme gibt es außerdem den Hamburger Energiepass. Hierbei erstellt ein zertifizierter Energiepass-Berater einen umfangreichen Sanierungsplan für Ihre Immobilie. Die IFB erteilt für diese Energieberatung einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Kosten.

    Mit den proKlima-Fonds der Enercity erhalten Sie in Hannover Zuschüsse für eine energetische Sanierung zum Hocheffizienz- oder Passiv-Haus. Bezuschusst werden unterschiedliche Maßnahmen wie z. B. die Installation von nachhaltigen Gebäudedämmungen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder modernen Wärmepumpen. Auch Solarwärmeanlagen und Ladestationen für Elektroautos werden durch die Enercity unterstützt.

    Die Energieagentur NRW und die Städteregion Aachen unterstützen Eigenheimbesitzer in Aachen mit Förderung für die energetische Sanierung. Gefördert werden Maßnahmen zur Gebäudedämmung, zum Heizen mit erneuerbaren Energien und zur Strom- und Wärmeerzeugung mittels Solaranlagen. Weiterführende Informationen können Sie im Gespräch mit unseren RENEWA-Energieberatern erfahren.

    Zuschüsse für Denkmalschutz

    Auch Baudenkmäler sind förderwürdig. Die KfW berücksichtigt dabei sogar, dass bestimmte Sanierungsmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden nur teilweise umsetzbar sind. Für Baudenkmäler gelten bei der KfW deshalb vereinfachte Fördervoraussetzungen. Da es hier jedoch spezielle Regelungen gibt, ist es definitiv sinnvoll einen professionellen Energieberater zu beauftragen. Mit den Energieberatern von RENEWA finden Sie die richtige Förderung für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude.

    Förderung für Dorfentwicklung

    Im Rahmen des Programms „Förderwegweiser Dorfentwicklung” des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, fördern die Länder die Dorfentwicklungsplanung und Umsetzung konkreter Maßnahmen durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Gefördert wird unter anderem die Sanierung von einzelnen Gebäuden. Inwiefern Sie von der Förderung für Dorfentwicklung profitieren können, erfahren Sie im Gespräch mit unseren RENEWA-Energieberatern.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    So viel sparen Sie mit RENEWA

    Mit der richtigen Förderung lassen sich die Kosten für eine energetische Sanierung deutlich verringern. Wie viel genau Sie mit RENEWA sparen können, ist selbstverständlich von dem individuellen Fall abhängig. Damit Sie jedoch einen Überblick darüber gewinnen können, wie lohnenswert die Fördermittelberatung von RENEWA ist, finden Sie im Folgenden einige Beispiel-Rechnungen.

    Beispiel-Rechnungen

    Pärchen mit Förderung
    Mit einer Förderung können Sie viel Geld sparen

    Besonders die Fördermittel für eine Heizungssanierung können recht üppig ausfallen. Mit der Novellierung der BEG am 28.07.2022 wurde die Förderung überarbeitet. Vor allem für Wärmepumpen stehen ggf. mehrere Förderungen zur Verfügung. So kann man für die Investitionskosten einer Sole-Wasser-Wärmepumpe von ca. 20.000 Euro bis zu 40 Prozent Förderung in Anspruch nehmen. Das entspricht einer Summe von 8.000 Euro.

    Durch die Erweiterung der Zuständigkeit des BAFA können Sie mit der BEG EM auch für energetische Sanierungen an der Gebäudehülle wie z. B. für eine Dachsanierung Förderung beantragen. So können Sie mit RENEWA bei einer Dacheindeckung inkl. neuer Dämmung als Einzelmaßnahme mindestens 15 Prozent der Investitionskosten als Förderung erhalten. Für eine Sanierung mit Kosten von etwa 45.000 Euro ergibt das eine Förderung von 6.750 Euro. Dabei sind die förderfähigen Investitionskosten allerdings bei 60.000 Euro gedeckelt.

    Alternativ zum Zuschuss des BAFA konnten Sie für die gleiche Maßnahme bis zum 28.07.2022 auch einen Kredit von der KfW erhalten (KfW 262). Dieser ist jedoch nicht mehr verfügbar. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie sogar bis zu 45 Prozent Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) für einen Kredit von maximal 150.000 Euro (KfW 261). Das entspricht 67.500 Euro. Lassen Sie Ihr Projekt von RENEWA begleiten und sich von unseren Experten zu Ihren Fördermöglichkeiten beraten. Unsere Sanierungsexperten finden die geeignete Förderung für jede Sanierung und stellen sicher, dass ihr Projekt möglichst kostengünstig umgesetzt werden kann.

    BeispielmaßnahmeKostenFörderung
    Gas-Brennwertheizung + Solarthermie-Anlage (Gas-Hybridheizung)18.000 €Gas-Heizungen werden seit dem 28.07.2022 nicht länger gefördert
    Dachdämmung inkl. Neueindeckung45.000 €6.750 € (15% der Kosten)
    Sanierung zum Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse150.000 €67.500 € (45 % der Kosten)

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