BAFA-Förderung für Heizungen und Einzelmaßnahmen 2024

Die ehemalige Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Heizungen - das Marktanreizprogramm (MAP) - ist zum 01.01.2021 mit der Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der neu eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Sanierung von Altbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) zusammengefasst worden. Seitdem wurde die Förderung mehrfach neu strukturiert, vereinfacht und angepasst. Am 01.01.2024 wurde die letzte BEG Novelle verabschiedet.
Dadurch hat sich die Zuständigkeit des BAFA über die Förderung von Heizungen hinaus erweitert. Wofür Sie eine BAFA-Förderung im Einzelnen erhalten, wie hoch die Förderung ist und was Sie bei der Beantragung beachten sollten, können Sie im folgenden Artikel erfahren.
Aufgaben des BAFA
Das BAFA untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi hat auch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Zusammenfassung der Zuschuss-Förderung für energetische Gebäudesanierungen mit Einzelmaßnahmen in der BEG EM beschlossen. Ziel ist es, Anreize für energetische Sanierungen für Eigenheimbesitzer zu schaffen und so die CO2-Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu senken.
Dabei hat das BAFA neben der bisherigen Förderung von Heizungen und Heizungsoptimierungen auch die Zuständigkeit für die Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung aus dem Programm KfW 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen. Außerdem wurde die Förderung für Energieberatung des BAFA (durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten) überarbeitet und erhöht. Gefördert werden nur Einzelmaßnahmen und ausschließlich mit Zuschüssen und im Rahmen von energetischen Sanierungen in Bestandsbauten. Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau ist dagegen am 31.12.2020 eingestellt worden.
Stand 2024: Im Rahmen der Novellierungen vom 01.01.2023 gibt es keine Möglichkeit mehr, KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zu beantragen. Diese Zuschüsse wurden nun von der BAFA übernommen.
Förderung für erneuerbare Energien und energetische Sanierungen
BAFA-Förderung gibt es für Heizungen, die teilweise oder ganz auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Gefördert wird zudem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Anlagentechnik (z. B. eine zentrale Lüftungsanlage), die energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) sowie die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Sanierungen nach BEG. Anteilig mit gefördert werden auch Umfeldmaßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierung stehen (z. B. Maurer- und Malerarbeiten nach Mauerdurchbrüchen, neue Dachziegel bei einer neuen Dachdämmung / Aufsparrendämmung oder die Installation einer Fußbodenheizung).
BAFA-Förderung - Das Wichtigste in Kürze
- Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich die Zuständigkeit des BAFA erweitert. Gefördert wird ausschließlich mit Zuschüssen und im Rahmen von energetischen Sanierungen.
- Gefördert werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, die energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie Fachplanung und Baubegleitung.
- Die Höhe der Förderung liegt für Heizungen bei mindestens 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie 50 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro).
- Die Förderung für Anlagentechnik, Dämmungen der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung liegt bei mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Die Förderung für Heizungen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie energetische Sanierungen der Gebäudehülle kann durch diverse Boni deutlich steigen.
- Die Förderung muss fristgerecht und ggf. unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizerter Energieberater) beantragt und die Fördervoraussetzungen müssen erfüllt werden. Andernfalls erhalten Sie keine Förderung.
BAFA-Förderung direkt von RENEWA
Wenn Sie den Beratungsservice von RENEWA nutzen, können Sie von unserem jahrelangen Erfahrungsschatz im Bereich der energetischen Sanierung von Wohngebäuden profitieren. Dabei übernimmt ein Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) im Rahmen des RENEWA Service unter anderem auch die fristgerechte Beantragung Ihrer Förderung inklusive aller Formalitäten.
So erhalten Sie die in Ihrem Fall mögliche BAFA-Förderung. Außerdem kennen unsere zertifizierten Energieberater sich mit möglichen Kombinationen mit anderen Förderungen aus: So können Sie zusätzlich zur BEG EM des BAFA weitere Fördergelder erhalten und brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere zertifizierten Energieberater helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Alle Zuschüsse des BAFA im Überblick

Das BAFA bietet im Rahmen der BEG EM Sanierungs-Zuschüsse für Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Heizungsanlagen, die mit Gas betrieben werden, werden seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert. Das gilt auch für Gas Brennwertheizungen “Renewable Ready” und Hybridheizungen, die eine Komponente auf Basis erneuerbarer Energien enthalten.
Die Installation einer Solarthermie-Anlage wird mit 25 Prozent der Investitionskosten bezuschusst. Zudem können notwendige, mit der Installation der Heizung zusammenhängende, Nebenarbeiten mit gefördert werden. Ein Beispiel: In einem gut gedämmten Bestandsbau wird eine Sole-Wasser-Wärmepumpe für insgesamt 25.000 Euro inklusive Erschließung der Wärmequelle (Bohrung) installiert.
Zudem wird eine Fußbodenheizung nachträglich gefräst. Sie kostet ca. 8.500 Euro inklusive Montage und Material. Die Gesamtkosten belaufen sich also auf 33.500 Euro inklusive Installation. Bei einer Förderung von 25 Prozent der Investitionskosten (inklusive BAFA-Förderung für Wärmepumpen) erhält man demnach rund 8.375 Euro vom BAFA. Man zahlt also insgesamt nur 25.125 statt 33.500 Euro für die Wärmepumpe samt Fußbodenheizung. So spart man ein Viertel der ursprünglichen Kosten.
Heizungstausch-Bonus
Eine besonders hohe Förderung erhalten Sie im Rahmen der BEG EM des BAFA mit dem sogenannten „Heizungstausch-Bonus”. Wenn Sie Ihre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet, austauschen, erhalten Sie einen Bonus von 10 Prozent. Das Gleiche gilt auch für Gasetagenheizungen und Gasheizungen, solange die Inbetriebnahme der letzteren mehr als zwei Jahrzehnte zurückreicht.
So bekommen Sie statt der üblichen 10-25 Prozent Förderung 20-35 Prozent der Investitionskosten erstattet.
Ein Beispiel: In einem Altbau wird die alte Ölheizung gegen eine Pelletheizung ausgetauscht. Die Pelletheizung kostet inklusive der Einrichtung, des Lagers und aller notwendiger Bauteile rund 20.000 Euro. Die Basis-Förderung für Pelletheizungen liegt bei 10 Prozent. Inklusive des Heizungstausch-Bonus liegt die Förderung bei 20 Prozent. Das bedeutet, dass der Bauherr rund 4.000 Euro vom BAFA erstattet bekommt. Er zahlt also 16.000 statt 20.000 Euro für seine Pelletheizung.
Weitere Boni
Mit der BEG Novelle vom Juli 2022 wurden manche Boni gestrichen, neue wiederum eingeführt. Ein Beispiel: Wenn die Installation einer förderfähigen Heizung vorher von einem dafür zertifizierten Energieberater in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde, erhielt man mit dem iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent der förderfähigen Kosten. Handelte es sich bei der Heizung um eine Holzheizung mit sehr niedrigen Feinstaubemissionen, konnte man mit dem Innovationsbonus weitere 5 Prozent Förderung erhalten. Die beiden Boni wurden jedoch im Zuge der Novelle für Heizungsanlagen eingestellt.
Neu hingegen ist der Bonus für effiziente Wärmepumpen in Höhe von 5 Prozent. Wärmepumpen gelten als effizient, wenn Sie Erde, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle verwenden. Seit Januar 2023 gibt es einen weiteren Bonus in Höhe von 5 Prozent für alle übrigen Wärmepumpen, wenn diese ein natürliches Kältemittel verwenden.
Der iSFP-Bonus gilt allerdings noch für alle anderen im iSFP empfohlenen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik. So kann man beispielsweise für eine Fassadendämmung oder die Installation einer Lüftungsanlage nicht nur 15 Prozent, sondern 20 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro erhalten. Das entspricht einer maximalen Förderung von 12.000 Euro - insgesamt also 3.000 Euro mehr als ohne den iSFP-Bonus. Hier ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) allerdings verpflichtend, um eine Förderung zu erhalten.
Mini-KWK-Zuschuss
Der Mini-KWK-Zuschuss ist am 31.12.2020 eingestellt worden. Eine direkte Förderung von KWK-Anlagen existiert somit nicht mehr. Lediglich für Brennstoffzellen (kein Öl) gibt es mit dem Programm KfW 433 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch eine direkte Förderung für eine Unterart der KWK. Ansonsten kann man auf zahlreiche indirekte Förderungen von verschiedensten Anbietern zurückgreifen. Das BAFA bietet hier z. B. den KWK-Zuschlag - eine Vergütung für eingespeisten und selbst genutzten Strom. Wenn Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu unseren Beratern auf. Sie beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne.
Heizungsoptimierung
Das BAFA fördert nicht nur die Installation besonders umweltfreundlicher Heizungen, sondern es fördert auch die Optimierung bereits bestehender Anlagen. Konkret gefördert wird der Austausch alter Umwälz- und Warmwasser-Zirkulationspumpen gegen moderne, besonders effiziente Hochleistungspumpen.
Außerdem wird die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage gefördert. Dabei können Sie mindestens 15 Prozent der Investitionskosten von höchstens 60.000 Euro als Förderung erhalten. Das entspricht bis zu 9.000 Euro pro Wohneinheit. Mit iSFP-Bonus sind es sogar maximal 12.000 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Bagatellgrenze von 300 Euro Investitionskosten überschreiten.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Eine weitere Neuerung der BEG für Einzelmaßnahmen ist die Förderung von Anlagentechnik. Gemeint ist damit die Installation von Anlagen zur Belüftung und Kühlung von Wohngebäuden. Im Klartext: Es werden energieeffiziente Klima- und Lüftungsanlagen gefördert. Aber auch Steuerungstechnik (Smart Home Solutions) sind förderfähig. Dabei liegt die Förderung bei mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit - 20 Prozent sind es mit iSFP-Bonus. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste).
Energetische Sanierung der Gebäudehülle
Die energetische Sanierung der Gebäudehülle war bis Anfang 2021 eine alleinige Domäne der KfW. Durch die Einführung der BEG ist die Zuschuss-Förderung des Programms KfW 430 für Einzelmaßnahmen jedoch in die Zuständigkeit des BAFA übergegangen.
Gefördert werden Dämmungen, Fenster und Türen, die den energetischen Status Quo des Gebäudes gemäß Vorgaben der BEG EM bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbessern. Dafür erhalten Sie eine Förderung von mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten, also bis zu 9.000 Euro. 20 Prozent - bzw. 12.000 Euro - sind es, wenn Sie den iSFP-Bonus erhalten. Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) ist für den Erhalt von Förderung für Sanierungen der Gebäudehülle Pflicht.
Fachplanung und Baubegleitung
Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung ist mit Einführung der BEG EM ebenfalls deutlich gestiegen. Gefördert wird die Energieberatung für BAFA Förderungen. Dabei werden 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 5.000 Euro gefördert. Man kann also bis zu 2.500 Euro Förderung für die Energieberatung erhalten. Voraussetzung ist logischerweise die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste).
Programm | Heizung | Gebäudeart | Förderung |
---|---|---|---|
BEG EM; BAFA-Zuschuss | Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" | Bestandsbau | Gasheizungen werden seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert. |
Hybridheizung Gas-Brennwert + Heizung auf Basis erneuerbarer Energien | Gasheizungen werden seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert. | ||
Solarthermie-Anlage | Zuschuss von 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 € | ||
Holzheizung | Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.000 € | ||
Wärmepumpe | Zuschuss von 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 € | ||
BEG EM; BAFA-Zuschuss Heizungstausch-Bonus (+ 10 %) | |||
Holzheizung | Zuschuss von 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 12.000 € | ||
Wärmepumpe | Zuschuss von 35 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 21.000 € | ||
BEG EM; BAFA-Zuschuss Innovationsbonus (+ 5 %)* | Holzheizung mit niedriger Feinstaub Emission | Wurde zum 28.07.2022 eingestellt | |
BEG EM; BAFA-Zuschuss Heizungsoptimierung | Austausch Umwälzpumpe gegen Hochleistungspumpe sowie hydraulischer Abgleich | Zuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 9.000 € | |
BEG EM; BAFA-Zuschuss Anlagentechnik | Installation z. B. von Klima- oder Lüftungsanlagen | Zuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 9.000 € | |
BEG EM; BAFA-Zuschuss Sanierung der Gebäudehülle | Dämmung von Dach, Fassade, Keller, energiesparende Fenster und Außentüren | Zuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 9.000 € | |
BEG EM; BAFA-Zuschuss iSFP-Bonus** (+ 5 %)*** | Alle förderfähigen Maßnahmen nach BEG EM mit Ausnahme von Heizungen und der Fachplanung und Baubegleitung | Zuschuss von insgesamt 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 12.000 € | |
BEG EM; BAFA-Zuschuss Fachplanung und Baubegleitung | Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) | Zuschuss von 50 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 € | |
Mini-KWK-Zuschuss | BHKW / Brennstoffzelle (kein Öl!) | Wurde zum 01.01.2021 ersatzlos eingestellt, keine direkte Förderung von BHKW durch das BAFA mehr |
* Feinstaub Obergrenze für Innovationsbonus: 2,5 mg / m³;** iSFP-Bonus erhält man, wenn die zu fördernde Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde
Die wichtigsten Neuerungen seit 2021

Zu Beginn 2021 ist das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien” des BAFA im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erneut grundlegend überarbeitet worden und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen (BEG EM) aufgegangen. Dabei wurden drei wesentliche Änderungen vorgenommen.
So wurde die Struktur nochmals vereinfacht. Die BAFA-Zuschüsse für die Heizungs-Förderung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung) einerseits und die KfW-Zuschüsse für Anlagentechnik und energetische Sanierung der Gebäudehülle andererseits (ehemals Programm KfW 430 für Einzelmaßnahmen) wurden in der BEG EM zusammengefasst. Somit ist die Zuständigkeit des BAFA deutlich ausgeweitet worden und betrifft die Zuschuss-Förderung für alle Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung.
Die BEG Novelle vom 28.07.2022 brachte ein paar weitere Veränderungen. So wurden die Programme KfW 262 und 461 eingestellt. Damit ist eine Förderung für Einzelmaßnahmen nur noch über das BAFA möglich und Sanierungen zum Effizienzhaus können nur noch über die KfW gefördert werden. Eine Darstellung aller Veränderungen finden Sie hier. Die Förderung von Heizungen als Einzelmaßnahme im Neubau ist dagegen zum Jahresbeginn 2021 ersatzlos eingestellt worden.
Ausblick in die Zukunft
Am 01.07.2021 wurde die bisherige KfW-Förderung für Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard in der BEG WG für Wohngebäude zusammengefasst. Hier steht seit dem 28.07.2022 noch der Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. Die Förderung wird zunächst alleine von der KfW angeboten.
Das gilt auch für die BEG NWG für Nichtwohngebäude. Auch hier steht nur noch der Kredit mit Tilgungszuschuss zur Verfügung und auch hier übernimmt das BAFA ab 2023 die Zuschuss-Förderung. Einzelmaßnahmen werden also nur noch vom BAFA gefördert, während Sanierungen und Neubauten von Effizienzhäusern nur noch von der KfW gefördert werden.
Seit 2023 können nun alle Investoren, wie etwa auch Unternehmen, Anträge für Förderungsmaßnahmen stellen, zudem wurden Fördersätze zum 01.01.2024 deutlich erhöht. Einen kompletten Überblick über alle neuen Änderungen finden Sie hier.
BAFA-Zuschüsse korrekt beantragen

Durch die Einführung der BEG hat sich auch die Beantragung geändert - sie ist vereinfacht worden. So ist es möglich, verschiedene Anträge in einem Formular zu stellen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) in die Sanierung. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und die Installation von Anlagentechnik sowie die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung ist er zwingend vorgeschrieben.
Für die Installation einer Heizung bzw. die Heizungsoptimierung reicht auch eine Fachunternehmererklärung aus. Man sollte dabei aber auch bedenken, dass ein dafür vom BAFA zertifizierter Energieberater benötigt wird, um einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Um den iSFP-Bonus zu erhalten, wird außerdem ein Energie-Effizenz-Experte (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) benötigt, der die korrekte Umsetzung des iSFP bestätigt. Zudem überwacht er die Arbeiten und übernimmt eine abschließende Qualitätskontrolle. Da seine Leistung mit 50 Prozent der Kosten, maximal also 2.500 Euro gefördert wird, lohnt sich sein Einsatz fast immer.
Der Förderantrag muss stets VOR Baubeginn online auf der Website des BAFA gestellt werden, um eine Förderung des BAFA nach BEG zu erhalten. Dabei gilt die vertragliche Auftragsvergabe bereits als Baubeginn. Fachplanung ist jedoch erlaubt. Stellt man den Antrag erst danach, erlischt der Förderanspruch unwiederbringlich und Sie erhalten keine Förderung. Neben dem Antrag und der technischen Projektbeschreibung (TPB) muss auch ein Kostenvoranschlag auf der Website des BAFA hochgeladen werden. Der Kostenvoranschlag gilt im Rahmen der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro als Bemessungsgrundlage für die Förderung und kann später nicht nach oben korrigiert werden.
Nach der Antragsbewilligung durch das BAFA kann die Durchführung der Maßnahme bzw. die Installation der Heizung beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten sind Verwendungsnachweis, Rechnungen und Fachunternehmererklärung beim BAFA online hochzuladen. Wenn Sie den Service von RENEWA nutzen, brauchen Sie sich um diese Formalitäten nicht zu kümmern. Unsere Berater nehmen Ihnen diese Arbeit ab und sorgen dafür, dass Sie möglichst viel Förderung vom BAFA erhalten.
BAFA mit anderen Förderungen kombinieren
Grundsätzlich ist die BEG EM des BAFA mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Es gilt jedoch: Die BAFA-Förderung nach BEG EM ist nicht mit dem Programm KfW 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombinierbar. Man muss sich also zwischen Zuschuss des BAFA oder Kredit der KfW entscheiden. Außerdem ist der BAFA-Zuschuss nach BEG EM auch nicht mehr - wie bis zum 31.12.2020 möglich - mit dem Neubau-Förderprogrammen der KfW (KfW 261) kombinierbar.
Auf Bundesebene kann die BAFA-Förderung nach BEG EM lediglich mit dem Programm BAFA EBW zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) und der Förderung nach KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) kombiniert werden. Zudem können die Förderungen des BAFA mit zahlreichen regionalen und kommunalen Förderprogrammen, wie etwa der Sanierungsförderung Hamburg kombiniert werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an unsere zertifizierten RENEWA Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.