BAFA-Förderung für Solarthermie

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA - fördert die Solarthermie mit hohen Zuschüssen, da sie zu den erneuerbaren Energien gehört und hilft, die CO2-Emissionen in Deutschland zu verringern. Zudem senken Solarthermie-Anlagen auch die Heizkosten ihrer Besitzer und entlasten sie dadurch finanziell.
Allerdings ist die Förderung einer Solarthermie-Anlage an zahlreiche, teils unübersichtliche Bedingungen geknüpft, die für den Laien schwer zu verstehen sind. Welche das sind und wie Sie mit RENEWA ganz einfach eine Förderung erhalten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Mit RENEWA zur Solarthermie-Förderung
Solarthermie-Anlagen werden immer mehr zum Standard bei Sanierungen. Häufig geht es auch gar nicht ohne sie, da ansonsten die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) - nicht eingehalten werden können. Die Fördervoraussetzungen für eine BAFA Förderung sind jedoch noch deutlich strenger.
Sind diese Bedingungen erfüllt, sieht die 2021 eingeführte „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) eine Basis-Förderung von 25 Prozent für die Solarthermie-Anlage vor. Werden Sie nicht eingehalten, erhält man keine Förderung. Zudem muss die Solarthermie-Anlage, für die Sie sich entscheiden, zwingend beim BAFA als förderfähig gelistet sein.
Wir von RENEWA haben jahrelange Erfahrung mit energetischen Sanierungen und kennen uns daher genau mit den technischen Fördervoraussetzungen und der Antragstellung für Solarthermie-Anlagen aus. Wenn Sie den RENEWA Service nutzen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir finden eine förderfähige Solarthermie-Anlage für Sie und übernehmen auch die pünktliche Beantragung inklusive aller Formalitäten.
Außerdem haben wir einen Überblick über Förderangebote anderer Institutionen und Kombinationsmöglichkeiten mit der BAFA-Förderung. So verpassen Sie keine Förderung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, nutzen Sie unser Angebotsformular und wenden Sie sich an unsere zertifizierten Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Förderung mit Service von RENEWA
- Die Fördervoraussetzungen des BAFA für Solarthermie-Anlagen sind unübersichtlich, umfangreich und streng.
- RENEWA findet eine förderfähige und für Ihr Vorhaben geeignete Solarthermie-Anlage für Sie.
- RENEWA übernimmt die Beantragung inklusive sämtlicher Formalitäten für Sie - Sie brauchen sich um nichts kümmern.
- Wenn es sie gibt, finden wir kombinierbare Förderprogramme anderer Anbieter für Sie - so erhalten Sie mehr Förderung.
Beispiel aus der Praxis
Für eine Solarthermie-Anlage können Sie bei einer Altbausanierung 25 Prozent der Investitionskosten erhalten, wenn die Anlage die Fördervoraussetzungen erfüllt. Dabei werden neben den Kollektoren selbst auch notwendiges Zubehör wie etwa der Pufferspeicher, die Installation und notwendige Nebenarbeiten mit gefördert. Damit Sie eine konkrete Vorstellung davon bekommen, wie hoch die Förderung ausfällt, hier ein Beispiel.
Beispiel: Für einen gut gedämmten Altbau mit einer 5 Jahre alten Heizungsanlage wird eine Warmwasser produzierende und die Heizung unterstützende Solarthermie-Anlage samt Pufferspeicher installiert. Die Gesamt-Kosten hierfür belaufen sich auf rund 10.000 Euro. Da die Anlage die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhält der Bauherr eine Förderung von 25 Prozent der Investitionskosten, in diesem Fall also 2.500 Euro. Die Anlage kostet somit nur noch 7.500 Euro statt der ursprünglichen 10.000 Euro.
Bis zum 28.07.2022 bestand die Möglichkeit, weitere 5 Prozent Förderung zu erhalten, wenn die Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsplan empfohlen wurde. Der iSFP-Bonus wurde jedoch zum 28.07.2022 für Solarthermieanlagen eingestellt.
Diese Anlagen erhalten Förderung

Die Fördervoraussetzungen für eine Solarthermie-Anlage sind wie bereits erwähnt umfangreich und streng. Grundsätzlich müssen alle Anlagen, die gefördert werden sollen, über ein Solar Keymark-Zertifikat verfügen. Der jährliche Kollektorertrag ist mit mindestens 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter festgesetzt.
Förderfähige Anlagen hat das BAFA in einer entsprechenden Liste gesammelt, sodass schnell erkannt werden kann, ob diese und weitere technische Bedingungen eingehalten werden. Die Liste mit förderfähigen Solarthermie-Anlagen finden Sie hier (PDF-Datei). Bei Fragen nutzen Sie unser Angebotsformular und wenden Sie sich an unsere Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste). Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Achtung: Die bisherige BAFA-Förderung „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist zum 31.12.2020 eingestellt worden. Damit ist die BAFA-Förderung für Solarthermie-Anlagen im Neubau sowie für das Solaraktivhaus (Sonnenhaus) hinfällig. Als Alternative für den Neubau steht der Kredit KfW 261 (BEG WG für Wohngebäude) zur Verfügung, über den eine Solarthermie-Anlage mit gefördert werden kann. Die Zuschuss-Alternative KfW 461 wurde zusammen mit dem Programm 262 der KfW zum 28.07.2022 eingestellt. Das gilt auch für Sanierungen zum Effizienzhaus. Die BAFA-Förderungen für Solarthermie Stand Januar 2024:
Maßnahme | BAFA-Förderung | Höhe |
---|---|---|
Solarthermie im Altbau | BEG EM (Einzelmaßnahme) | 25 % Basisförderung |
Solarthermie im Neubau | Zum 31.12.2020 weggefallen | -- |
Solaraktivhaus/Sonnenhaus (Neubau) | Zum 31.12.2020 weggefallen | -- |
BAFA-Förderung richtig beantragen
Um die BAFA-Förderung für eine Solarthermie-Anlage auch tatsächlich zu erhalten, ist es wichtig, den Antrag pünktlich und vollständig zu stellen. Der Antrag ist immer VOR Baubeginn zu stellen. Dabei gilt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages als solcher (gilt auch für Förderungen der KfW). Stellt man den Antrag zu spät, erlischt der Förderanspruch unwiederbringlich. Das gilt selbst dann, wenn die Anlage ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt.
Die Beantragung kann ausschließlich online über das entsprechende Portal des BAFA erfolgen. Dem Antrag sind sämtliche vom BAFA geforderten Unterlagen wie der Kostenvoranschlag beizufügen. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Förderung und kann nachträglich nicht nach oben korrigiert werden. Nachdem der Antrag geprüft und bewilligt wurde, kann mit der Installation begonnen werden.
Nach deren Abschluss sind die Rechnungen und weitere geforderte Unterlagen auf dem Portal des BAFA hochzuladen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Unterlagen Sie beifügen müssen, nutzen Sie unseren Service. Wir übernehmen die kompletten Beantragungsformalitäten von der Planung an für Sie und sorgen dafür, dass Sie eine Förderung erhalten.