Energieberater-Leistungen von RENEWA - Berechnung der Jahresarbeitszahl

Die Jahresarbeitszahl ist ein wichtiger Kennwert für die Effizienz einer Wärmepumpe, denn sie stellt das Verhältnis von eingesetztem Strom und bereitgestellter Wärme dar und dient als Nachweis für Förderinstitute.
Seit 2024 müssen Wärmepumpen eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen, um förderfähig zu sein. Das Ergebnis der Berechnungen wird zusammen mit dem Förderantrag eingereicht, um zu belegen, dass eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wurde. In diesem Artikel können Sie mehr darüber lesen, wie die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe berechnet wird.
Berechnung der Jahresarbeitszahl
Um die Jahresarbeitszahl im Betrieb nachzuweisen, werden ein Stromzähler und ein Wärmemengenzähler verwendet. Der Wärmemengenzähler erfasst die von der Wärmepumpe abgegebene Wärmemenge und der Stromzähler zeichnet den Strom auf, der von der Heizung verbraucht wird. Wichtig zu beachten ist, dass ein weiterer Stromzähler nachgerüstet werden muss, da ein herkömmlicher Hausstromzähler alleine nicht ausreicht, um den Stromverbrauch der Wärmepumpe zu messen.
Die Jahresarbeitszahl selbst lässt sich mit folgender Formel berechnen:
Wärmeenergie (kWh/a) : elektrische Energie (kWh/a) = Jahresarbeitszahl
Eine Jahresarbeitszahl von 3 bedeutet demnach, dass die Wärmepumpe drei Kilowattstunden Wärmeenergie abgibt, für jede Kilowattstunde Strom, die für den Betrieb benötigt wird.
Benötigte Daten für die Berechnung der Jahresarbeitszahl
Damit die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe zuverlässig berechnet werden kann, werden einige Daten und Unterlagen benötigt:
- Heizlastberechnung nach DIN 12831
- Datenblatt der Wärmepumpe (Hersteller, Modell & Leistung)
- Systemtemperaturen
- Außentemperaturen
- Anteil Warmwasser am Gesamtwärmebedarf
Ablauf der Berechnung
Für die Berechnung benutzen unsere Energieberater von RENEWA ein Formular des Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Nach der Berechnung wird ein sogenannter JAZ-Report erstellt, der alle nötigen Daten und Angaben über die Jahresarbeitszahl enthält, um einen Förderantrag einzureichen.
Um einen Förderantrag einreichen zu können, müssen Sie allerdings nicht erst ein Jahr warten, bis die vollständigen Messergebnisse der Jahresarbeitszahl vorliegen. Sie können den Wert der Jahresarbeitszahl durch die oben bereits genannte Formel (Wärmeenergie (kWh/a) : elektrische Energie (kWh/a) = Jahresarbeitszahl) theoretisch berechnen und die Jahresarbeitszahl Ihrer Wärmepumpe auf diese Art erhalten.